Jugendpolitik

Jugendgerechte sind zukunftsgerechte Kommunen

Junge Menschen sollen an der Gestaltung in Gemeinden, Städten und Landkreisen beteiligt werden, fordert der Bayerische Jugendring und ruft die Kommunen auf, ihren Interessen und Bedürfnissen aufmerksam zu begegnen. In einem Positionspapier gibt die Vollversammlung umfangreiche Empfehlungen für eine eigenständige Jugendpolitik auf kommunaler Ebene.

27.03.2018

Erfolgreiche kommunale Jugendpolitik berücksichtigt junge Menschen bei allen Entscheidungen in Gemeinden, Städten, Märkten und Landkreisen. Sie ermöglicht wirkungsvolle Beteiligung auf Augenhöhe und soziale Teilhabe, schafft Freizeit und Freiraum, und nimmt die Vielfalt junger Menschen wahr. Mit einem Positionspapier hat die Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings (BJR) Kommunen aufgerufen, den Interessen und Bedürfnissen junger Menschen mit besonderer Aufmerksamkeit zu begegnen. Eine gute, eigenständige Jugendpolitik von Kommunen ist jugend- und zukunftsgerecht und damit ein entscheidender Standortfaktor für Gemeinden, Städte, Märkte und Landkreise.

Empfehlungen des BJR für eine eigenständige Jugendpolitik auf kommunaler Ebene

  • Regelmäßige fach- und sachgerechte Jugendhilfeplanungen sind Impulsgeber für eine Weiterentwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik von Städten, Gemeinden und Landkreisen.
  • Jugendhilfeausschüsse befassen sich kontinuierlich und zielgerichtet mit der Lebenssituation und den Problemlagen junger Menschen. Sie beraten, unterstützen und fördern Städte und Gemeinden bei der Entwicklung einer Jugendpolitik auf kommunaler Ebene.
  • Als Unterausschüsse von Stadt- und Gemeinderäten ergeben sich durch Jugendausschüsse konkrete Beteiligungsmöglichkeiten für Jugendliche in Kommunen.
  • Jugendbeauftragte – aus der Mitte des Stadt- bzw. Gemeinderats gewählt ‑ sind in allen Städten, Märkten und Gemeinden als Ansprechpartner/-innen für die Jugendpolitik zu benennen.
  • Die Vielfalt an Beteiligungsmöglichkeiten und -rechten für junge Menschen in den Kommunen ist auszubauen. Dafür formuliert der BJR klare Qualitätskriterien wie etwa Verbindlichkeit, Lebensnähe, Öffentlichkeit, Begleitung und konkrete Zielsetzungen. 

Forderungen des BJR an den Freistaat Bayern

  • Die Bayerische Gemeindeordnung wird um einen Artikel zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ergänzt. Auch nicht volljährige Einwohner/-innen sollen an Bürgerversammlungen teilnehmen dürfen.
  • Jugendliche sind von Wahlen als der zentralen politischen Beteiligungsform ausgeschlossen. Der BJR fordert eine Wahlalterabsenkung auf allen Ebenen auf das 14. Lebensjahr.
  • Bei allen Gesetzesvorhaben ist durch einen Jugend-Check zu prüfen, inwieweit deren Auswirkungen die Interessen und Belange junger Menschen berücksichtigen.
  • Das konsequente Engagement des BJR für eine gelingende kommunale Jugendpolitik in Bayern gilt es, durch entsprechende Mittel und Maßnahmen zu verstetigen und nachhaltig zu qualifizieren.

Weitere Informationen zur Vollversammlung und den Beschlüssen des Bayrischen Jugendrings stehen online zur Verfügung.

Quelle: Bayerischer Jugendring vom 20.03.2018

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