Jugendpolitik

„Jugend vertritt Jugend“ startet Petition gegen die Kostenheranziehung

Mit einer Petition möchte die Interessensvertretung „Jugend vertritt Jugend“ erreichen, dass die Kostenheranziehung nach § 94 Abs. 6 SGB VIII abgeschafft wird. Bisher müssen geldverdienenden Jugendliche und junge Erwachsene aus stationären Einrichtungen, Wohngruppen und Pflegefamilien 75% ihres Einkommens aus Ausbildung oder Nebenjob an das Jugendamt abgeben.

23.09.2019

Die Interessensvertretung „Jugend vertritt Jugend“ (JvJ NRW) erläutert in der Begründung ihrer Petition zur Abschaffung der Kostenheranziehung: „Die jungen Menschen haben zur Finanzierung ihrer Hobbies, Interessen und Handyverträgen nur das gekürzte Einkommen oder ihr Taschengeld zur Verfügung, um dies zu bezahlen und erhalten keine finanzielle Unterstützung von Eltern oder Angehörigen, wodurch sie sich ungerecht behandelt fühlen.“ Da viele von ihnen keine Angehörigen haben, die sie unterstützen können, müssen die Heranwachsenden zukunftsentscheidende Dinge wie Führerschein, die erste eigene Wohnung und das Studium selbst finanzieren. Das Sparen hierfür sei aufgrund der oben genannten Ausgaben und des gekürzten Gehalts nicht leicht, so JvJ.

Zwar könne man mit den Jugendämtern über eine geringere Verkürzung verhandeln, jedoch lasse sich nicht viel ausrichten, da sie an das Gesetz der Kostenheranziehung gebunden sind, so die Interessensvertretung der Jugendlichen. „Die jungen Menschen möchten lernen, mit eigenem Geld umzugehen und sich von der Abhängigkeit des Jugendamtes langsam lösen. Denn sie können nichts für die Situation, in einer Jugendhilfeeinrichtung oder Pflegefamilie zu leben und wollen die gleichen Rechte und Chancen wie andere Jugendliche, die sich nicht in der Situation befinden“, betont JvJ.

Daher fordert die Interessenvertretung „Jugend vertritt Jugend NRW“ die Bundesregierung und das Bundesfamilienminsterium dazu auf, die Kostenheranziehung nach § 94 Abs. 6 SGB VIII abzuschaffen und damit Jugendliche und junge Erwachsene aus stationären Erziehungshilfen mit denjenigen, die bei ihren Familien leben, gleichzustellen.

Die Online-Petition von JvJ findet sich auf der Plattform OpenPetition.

Hintergrund

Im Mai 2019 haben rund 90 junge Menschen aus Jugendhilfeeinrichtungen in NRW die erste Interessenvertretung „Jugend vertritt Jugend (JvJ NRW)“ gewählt. Das Gremium besteht aus elf Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen zwölf und 20 Jahren und will mehr Beteiligung für junge Menschen aus stationären Einrichtungen, Wohngruppen und Pflegefamilien erreichen. Fünf Mal im Jahr wird die Interessenvertretung tagen. Für die Anliegen der Jugendlichen ist sie über die Internetseite www.gehoert-werden.de ständig ansprechbar.

Quelle: Jugend vertritt Jugend NRW

Back to Top