Jugendpolitik

Jugend- und Familienministerkonferenz aus Hamburger Sicht dreifach erfolgreich

Hamburgs Familiensenator Dietrich Wersich hat gestern und heute an der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) in Schwerin teilgenommen.

18.06.2010

Die Länderministerinnen und -minister haben in Mecklenburg-Vorpommern zwei Tage lang über ihr gemeinsames weiteres Vorgehen in der Kinder- und Jugendpolitik beraten. Aus Hamburger Sicht sind auf der JFMK vor allem drei wichtige Beschlüsse gefasst worden. Zum einen folgen die Ministerinnen und Minister einem Antrag von Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, der den Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt und entwürdigenden Erziehungsmethoden verbessern soll. Zum anderen haben die Mitglieder der JFMK einem Antrag Hamburgs zugestimmt, der die Situation von Pflegekindern und -eltern stärken soll. Außerdem hält die JFMK am Ausbau der Kindertagesbetreuung insbesondere für die Unter-Drei-Jährigen in Deutschland fest. 

„Kinder und Jugendliche müssen sicher sein können, dass der Staat, die Gesellschaft und auch Institutionen alles tun, um sexuelle Übergriffe oder entwürdigendes Erziehungsverhalten zu verhindern“, so Hamburgs Familiensenator Dietrich Wersich. „Deshalb bin ich froh, dass wir uns in diesem Punkt mit den Ministerkollegen auf eine gemeinsame Linie und gemeinsame Forderungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einigen konnten.“

So haben sich die Mitglieder der JFMK nicht nur darauf verständigt, dass aktuelle und vergangene Fälle gründlich aufgearbeitet werden müssen. Die aktuelle öffentliche Diskussion über sexuelle Gewalt, insbesondere in pädagogischen Institutionen, zeige, dass es nach wie vor Bereiche gebe, in denen das Thema sexuelle Gewalt ein Tabu ist, das es zu brechen gelte.

Besonderen Handlungsbedarf zum Schutz vor sexueller Gewalt sehen die Ministerinnen und Minister überall dort, wo es eine besondere Nähe von Erwachsenen zu Kindern und Jugendlichen gibt. Dazu gehören etwa Internate, Einrichtungen der Jugendhilfe, aber auch der schulische Alltag und pädagogisch begleitete Ferienmaßnahmen, sowie die Arbeit in Sportvereinen, die offene Jugendarbeit und das Engagement in Jugendverbänden.

Aus Sicht der JFMK ist es deshalb nötig, hier eindeutige rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die bestehenden Standards, zum Beispiel beim Betriebserlaubnisverfahren und der Überprüfung von Einrichtungen, einzuhalten, zwischen Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachorganisationen und Trägern der freien Jugendhilfe gemeinsame Fachstandards zu vereinbaren, und dass Einrichtungen, die keiner staatlichen Kontrolle unterliegen, eigene präventive Strategien einführen, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen sicher stellen.

Den Jugendämtern soll ein direkter Zugriff auf das Bundeszentralregister ermöglicht werden, um Informationen über einschlägige Straftaten bei Verdächtigen zu erhalten.

In diesem Zusammenhang begrüßten die Mitglieder der JFMK auch einen Vorstoß der Kultusministerkonferenz, die für Mitarbeiter in Schulen und schulnahen Einrichtungen fordert, dass diese vor Beginn ihrer Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

„Mit dem heute gefassten Beschluss wird mir und Ministerin Schwesig als Vertretern der Länder der Rücken gestärkt, den Schutz von Kindern und Jugendlichen auch in den weiteren Beratungen des Runden Tisches auf Bundesebene wirksam zu vertreten“, so Wersich. „Außerdem werde ich den Beschluss nutzen, um ihn auch in unserem Spitzengespräch zu sexueller Gewalt mit den Hamburger Akteuren zu diskutieren.“

- Verbesserungen des Pflegekinderwesens

Der zweite Antrag, der auf eine Initiative Hamburgs zurückgeht, und heute in der JFMK verabschiedet worden ist, fordert einen Ausbau des Pflegekinderwesens in Deutschland und mehr rechtliche Sicherheit für Pflegekinder und -eltern.

Die JFMK hält es für notwendig, die Rahmenbedingungen des Pflegekinderwesens in Deutschland zu verbessern, um möglichst jedem Kind, das nicht in seiner eigenen Familie aufwachsen kann - und für das die Unterbringung in einer Familie die geeignete Hilfeform darstellt - die Möglichkeit zu geben, in einer Pflegefamilie zu leben. Bis zur kommenden Jugend- und Familienministerkonferenz 2011 soll eine Arbeitsgruppe Vorschläge für eine solche Reform vorlegen.

Vor dem Hintergrund, das Pflegekinderwesen weiter ausbauen zu wollen, sehen die Jugendministerinnen und -minister kritisch, dass im Dezember 2009 auf Bundesebene entschieden worden ist, dass Bereitschaftspflege als eine gewerbliche Tätigkeit gilt. Aus Sicht der Mitglieder der JFMK sind damit negative Auswirkungen auf bestehende Pflegeverhältnisse verbunden. Außerdem werde die Akquise neuer Pflegefamilien erheblich erschwert. Deshalb wird das Bundesfamilienministerium aufgefordert, diese Bewertung möglichst schnell zu überprüfen - vor allem, da die JFMK der Begründung auf Bundesebene nicht folgen kann. Dort führt man an, dass bei Bereitschaftspflegestellen auch ohne Unterbringung von Pflegekindern so genannte Platzhaltekosten oder Bereitschaftsgelder von den Jugendämtern gezahlt würden. Das aber entspreche weitestgehend nicht der Wirklichkeit, so die Länderministerinnen und -minister. Im Regelfall erhielten Bereitschaftspflegefamilien erst dann ein Pflegegeld, wenn auch ein Kind in der Familie untergebracht werde.

„Ich freue mich“, so Senator Wersich, „dass mit diesem Beschluss eine Tür für das Pflegekinderwesen wieder aufgemacht wird und hoffe, dass kurzfristig eine Kurskorrektur zugunsten der Pflegefamilien erfolgen kann, wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen. Langfristig erhoffe ich mir für die JFMK im Jahr 2011 weitere Vorschläge zur Weiterentwicklung des Pflegekinderwesens mit dem Ziel einer Stärkung der Rechtsstellung von Pflegekindern.“

- Weiterer Ausbau der Krippenbetreuung

Beim „Krippengipfel“ im Jahr 2007 wurde von Bund, Ländern und Kommunen auf Basis der Betreuungsstudie des Deutschen Jugendinstituts (DJI) gemeinsam davon ausgegangen, dass bis zum Jahr 2013 bundesweit im Durchschnitt für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsplatz geschaffen werden muss. Auf dieser Grundlage ist der Rechtsanspruch auf Krippenbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ab 2013 ins Gesetz aufgenommen und der jeweilige finanzielle Anteil des Bundes, der Länder und Kommunen festgelegt worden.

Inzwischen gibt es Hinweise darauf, dass der Bedarf an Krippenplätzen bis 2013 deutlich höher ausfallen könnte. Die JFMK hat deshalb das Bundesfamilienministerium gebeten, neue Bedarfsanalysen vorzulegen. Um die Konsequenzen für den weiteren Ausbau zu besprechen, soll noch in diesem Jahr ein Sondertreffen der Jugend- und Familienminister der Länder mit Bundesfamilienministerin Kristina Schröder stattfinden.

Senator Dietrich Wersich: „Es ist ein wichtiges Signal für die Eltern in Deutschland und in Hamburg, dass wir den Krippenausbau unverändert fortführen wollen. Bei einer auf mehr als 35 Prozent steigenden Betreuungsquote muss aber neu zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über die Finanzierung verhandelt werden.“

Alle Beschlüsse der JFMK 2010 werden im Internet unter<link http: www.jfmk2010.de _blank external-link-new-window external link in new> www.jfmk2010.de veröffentlicht.

Mehr Informationen unter: http://www.jfmk2010.de/cms2/JFMK_prod/JFMK/index.jsp

Herausgeber: Jugend- und Familienministerkonferenz

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