Jugendpolitik
Jugend darf kein Randthema sein – BJR kritisiert Koalitionsvertrag
Der Koalitionsvertrag bleibe, nach Einschätzung des Landesvorstands des Bayerische Jugendrings (BJR), in wichtigen Punkten zu ungenau, um Jugendpolitik und Jugendarbeit zu stärken. Der BJR kritisiert insbesondere das Fehlen eines Jugendchecks, einer Absenkung des Wahlalters sowie einer Förderung der Jugend(verbands)arbeit. Die geplanten Kinderschutz-Maßnahmen begrüßt der Jugendverband.
21.02.2018
Der Koalitionsvertrag einer neuen Bundesregierung setzt einen Rahmen für das politische Handeln der nächsten vier Jahre. Was hier formuliert wird und was nicht, ist für die Jugendarbeit zukunftsweisend. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, der am 7. Februar 2018 veröffentlicht wurde, bleibt in wichtigen Punkten zu ungenau, um Jugendpolitik und Jugendarbeit in ihren Grundfesten zu stärken.
Kein eigenes Kapitel zu Jugendthemen
„Jugendarbeit ist im ständigen Dialog mit verschiedenen politischen Ebenen, wirkt an verschiedenen Reformprozessen aktiv mit, formuliert, drängt und diskutiert – dass jetzt auf Bundesebene ein Koalitionsvertrag ausgehandelt wurde, der den Themen Jugend und der Jugendarbeit kein eigenes Kapitel widmet und auf langjährige Forderungen nicht eingeht – das ist eine herbe Enttäuschung,“ resümiert Matthias Fack, BJR-Präsident.
Kritikpunkte des Bayerischen Landesjugendrings
Wesentliche Kritikpunkte, die der Landesvorstand in seiner Sitzung vom 19. Februar 2018 formuliert hat, sind:
- Keine Einführung eines wirksamen Jugendchecks: Um die Interessen junger Menschen auf parlamentarischer Ebene zu stärken, muss Jugendpolitik ressortübergreifend installiert werden.
- Keine Absenkung des Wahlalters: Der BJR fordert seit vielen Jahren eine Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre. Im Koalitionsvertrag ist eine Absenkung des Wahlalters nicht angedacht.
- Keine Förderung der Jugend(verbands)arbeit: Jugend ist kein eigenständiges Thema, sondern nur Teil des zweiten Kapitels zum Thema Kinderrechte. Eine Förderung der Jugend(verbands)arbeit, die einen Lern- und Bildungsbereich im außerschulischen Bereich aufmacht, ist nicht erwähnt.
BJR begrüßt geplante SGBVIII-Reform
Der BJR begrüßt die vorgesehene SGBVIII-Reform für einen wirksamen, strukturell-präventiven und inklusiven Kinderschutz. Gerade die Intention, hier in einen transparenten und lösungsorientierten Dialog mit Akteuren aus der Wissenschaft und der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe aus der Kinder- und Jugendhilfe anzugehen, ist seit jeher ein Anliegen der Jugendarbeit. Der BJR fordert eine entbürokratisierende Änderung des § 72a SGB VIII dahingehend, dass statt des erweiterten Führungszeugnisses ein Negativattest ausgestellt wird.
Quelle: Bayerischer Jugendring e.V. vom 19.02.2018
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