Prüfung von Gesetzesvorhaben

Jugend-Check zum Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes

Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat einen neuen Jugend-Check veröffentlicht. Geprüft wurde der "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)". Der Jugend-Check ist ein Prüf- und Sensibilisierungsinstrument. Auf Basis einer standardisierten, wissenschaftlichen Methodik werden die Auswirkungen von Gesetzesvorhaben auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren geprüft.

27.10.2020

Regelungsvorhaben

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sollen die rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt und dadurch die Subjektstellung der durch das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) adressierten Personen gestärkt werden. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen in verschiedenen Bereichen vor. So sollen der Kinder- und Jugendschutz verbessert, junge Menschen in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe gestärkt werden, die inklusive Lösung im SGB VIII durch einen Prozess in zwei Phasen eingeführt, präventive Angebote vor Ort gestärkt und junge Menschen, Eltern und Familien mehr beteiligt werden.

Betroffene Gruppen junger Menschen

Normadressatinnen und -adressaten sowie Betroffene sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe junge Menschen, ihre Eltern, Pflegeeltern oder sonstige Personensorgeberechtigte bis 27 Jahre. Im Jahr 2019 gab es knapp 13 Millionen junge Menschen im Alter zwischen 12 und 27 Jahren in Deutschland, die damit in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe fallen. Von einzelnen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sind unterschiedliche Gruppen von jungen Menschen betroffen. So erhielten 956.268 junge Menschen im Jahr 2016 Hilfen zur Erziehung (§§ 27-35 SGB VIII). In Pflegefamilien (§ 33 SGB VIII) wuchsen 89.731 und in Heimen oder sonstigen betreuten Wohnformen (§ 34 SGB VIII) 141.704 junge Menschen auf. Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII (seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) erhielten 102.310 Personen im Jahr 2017.
Weitere Normadressatinnen und -adressaten sind Berufsgeheimnisträger, die nach § 4 KKG Informationen an das Jugendamt weitergeben dürfen.

Jugend-Check zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

Der Jugend-Check zum KJSG beleuchtet die errwarteten Auswirkungen in den folgenden Bereichen:

  1. Kinder- und Jugendschutz
  2. Kinder und Jugendliche, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen
  3. Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderungen
  4. Prävention vor Ort
  5. Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien

Über den Jugend-Check

Bei der Prüfung durch den Jugend-Check wird gefragt: Welche Auswirkungen hat das geplante Gesetz auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren. Die Ergebnisse werden veröffentlicht und dienen als Entscheidungsgrundlage für den Gesetzgeber und als Beitrag zur gesellschaftlichen Debatte. Der Jugend-Check wird vom Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) durchgeführt und weiterentwickelt.

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Mehr zu Prüfung und Verfahren des Jugend-Check sind auf den Seiten des Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) zu finden.

Der Jugend-Check ist ein Baustein der Jugendstrategie der Bundesregierung. Weiterführende Informationen zur Jugendstrategie stehen auf den Seiten des Fachkräfteportals zur Verfügung.

Das Kompetenzzentrum Jugend-Check ist ein Projekt des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Quelle: Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC)

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