Jugendpolitik

Im Bundestag notiert: Paragraph 25b Zivildienstgesetz

Wegen der Verkürzung des Zivildienstes auf sechs Monate hält die Bundesregierung eine verpflichtende Teilnahme von Zivildienstleistenden an einem einwöchigen Seminar zur Vertiefung der im Dienst erworbenen persönlichen und sozialen Kompetenzen für nicht mehr angemessen.

29.06.2010

Berlin: (hib/AW/ELA) Dies teilt sie in ihrer Antwort (17/2124) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1897) mit. Deshalb werde der am 1. Januar 2010 in Kraft getretene, neu gefasste Paragraph 25b Zivildienstgesetz zeitgleich mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 aufgehoben.

Mehr Informationen unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/021/1702124.pdf

Herausgeber: Deutscher Bundestag

Back to Top