Jugendpolitik

Grüne wollen aktives Wahlrecht ab 16 Jahre ermöglichen

Die Altersgrenze zur Ausübung des aktiven Wahlrechts soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Bundestags- und Europawahlen von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden.

08.05.2013

Dies geht aus zwei Gesetzentwürfen der Fraktion zur Änderung des Grundgesetz-Artikels 38 <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window external link in new>(17/13238; PDF-Datei, 160 KB) sowie des Bundes- und des Europawahlgesetzes <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window external link in new>(17/13257; PDF-Datei, 127 KB) hervor.

Die bisher für die Ausübung des aktiven Wahlrechtes geltende Grenze der Vollendung des 18. Lebensjahres sei zu hoch und werde der „Einsichtsfähigkeit und dem Verantwortungsbewusstsein einer wachsenden Zahl von Jugendlichen nicht mehr gerecht“, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. Jugendliche verfügten regelmäßig bereits zu einem früheren Zeitpunkt über die Fähigkeit, sich eine eigene politische Meinung zu bilden. Nach der Senkung des Wahlalters im Jahr 1970 von 21 auf 18 Jahre stehe jetzt ein weiterer Schritt an, „junge Menschen ernst zu nehmen und sie gleichberechtigt in den politischen Entscheidungsprozess zu integrieren“.

Mit der Absenkung der Altersgrenze auf 16 Jahre werde sichergestellt, „dass ein Personenkreis das aktive Wahlrecht bekommt, der typischerweise in der Lage ist, selbstverantwortlich zu entscheiden“, argumentiert die Fraktion. Zugleich verweist sie darauf, dass mit Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bereits eine Reihe von Bundesländern in ihren Wahlgesetzen die Beteiligung von Jugendlichen ab Vollendung des 16. Lebensjahres ermöglicht hätten.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib - heute im bundestag Nr. 248 vom 07.05.2013

Redaktion: Kerstin Boller

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