Jugendpolitik

Freiheitsentzug bei Kindern künftig nur noch mit richterlichem Beschluss?

Die Bundestagsfraktion der Grünen fordert in einem Gesetzentwurf, dass freiheitsbeschränkende Maßnahmen bei Kindern künftig nur noch mit richterlichem Beschluss zulässig sind. Damit soll die Rechtslage der bei erwachsenen Betreuten angepasst werden.

10.10.2016

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen bei Kindern sollen nicht mehr ohne richterlichen Beschluss erlaubt sein. Das wollen die Grünen mit einem <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window als>Gesetzentwurf (18/9804) erreichen. Wie sie darin schreiben, muss nach geltendem Recht zwar die "mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung von Minderjährigen" vom Familiengericht genehmigt werden, das gelte aber nicht für "sogenannte freiheitsbeschränkende oder unterbringungsähnliche Maßnahmen". So sei beispielsweise für die Fixierung eines Kindes mittels eines Bauch- oder Fußgurtes oder die Gabe von sedierenden Medikamenten die Zustimmung der Sorgeberechtigten ausreichend. "Solche Eingriffe können - vor allem bei ständiger Wiederholung - für die betroffenen Kinder viel gravierender sein als die Unterbringung selbst", heißt es in dem Gesetzentwurf.

Diese Rechtslage unterscheide sich von der bei erwachsenen Betreuten, bei denen keine derartige Maßnahme ohne "betreuungsgerichtliche Genehmigung" zulässig sei. Mit ihrem Gesetzentwurf wollen die Grünen daher "für unterbringungsähnliche Maßnahmen von Minderjährigen" ein "Genehmigungserfordernis durch das Familiengericht" einführen. Dazu soll im Bürgerlichen Gesetzbuch eine neuer Paragraf 1631c eingefügt werden, der diese Genehmigungspflicht und die Voraussetzungen einer Genehmigung regelt.

Quelle: Heute im Bundestag vom 05.10.2016

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