Jugendpolitik

Fachtag „Hausnahe Spielplätze“ am 24. Oktober in Bremen

Das Deutsche Kinderhilfswerk, die Bremer Sozialsenatorin und der SpielLandschaftStadt e.V. veranstalten am 24. Oktober 2019 in Bremen den Fachtag „Hausnahe Spielplätze“. Im Mittelpunkt des Fachtages stehen die Fragen, ob die nach der Bauordnung vorgeschriebenen Spielplätze tatsächlich angelegt und kindgerecht gestaltet werden, und unter welchen Bedingungen sich Bauherren von der Verpflichtung befreien lassen können. Außerdem werden die geplanten Neuerungen in der Bremer Landesbauordnung vorgestellt.

16.10.2019

Bauträger von Mehrfamilienhäusern sind in der Regel verpflichtet, einen hausnahen Spielplatz anzulegen. Dies wird in der Musterbauordnung des Bundes und den Bauordnungen der meisten Bundesländer vorgeschrieben.
Doch wie sieht es in der Realität aus?
Werden die Spielplätze wirklich angelegt oder bestehen sie nur auf dem Papier?
Sind die Spielplätze ansprechend gestaltet und laden wirklich zum Kinderspiel ein?
Unter welchen Bedingungen können Bauherren sich von der Verpflichtung befreien lassen?
Wie ist die Anlage hausnaher Spielplätze in den unterschiedlichen Städten und Kommunen geregelt?

Der Fachtag „Hausnahe Spielplätze“ soll in Vorträgen, Diskussionen und Arbeitsgruppen Antworten auf diese Fragen finden. Die Veranstaltung am 24. Oktober 2019 im Forum K richtet sich an Interessierte aus der Stadtplanung, der sozialen Arbeit in den Quartieren, den zuständigen Behörden und der Wohnungsbauwirtschaft.

Hausnahe Spielplätze in deutschen Großstädten

Zum Thema „Hausnahe Spielplätze“ hatte das Deutsche Kinderhilfswerk im letzten Jahr in Kooperation mit dem Kronberger Kreis für Dialogische Qualitätsentwicklung im Auftrag der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport und des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr der Hansestadt Bremen eine umfangreiche Studie vorgelegt.

Die Studie zur „Anlage von Spielplätzen durch nicht-öffentliche Bauherren/-träger in deutschen Großstädten“ beschäftigte sich mit den Vorschriften und der Verwaltungspraxis der Baubehörden in deutschen Großstädten bezüglich der Verpflichtung zur Anlage von Kinderspielplätzen im Zuge des Wohnungsneubaus. Dabei wurden die geltenden Vorschriften zur Anlage und Unterhaltung von privaten Kinderspielplätzen in 18 Großstädten aus acht Bundesländern miteinander verglichen. Das sind Zweidrittel aller 26 Großstädte mit über 250.000 Einwohnern aus der Hälfte der Bundesländer in Deutschland. Teilgenommen hatten Augsburg, Berlin-Pankow, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Münster, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal.

Der Autor der Studie, Dr. Felix Brandhorst, wird bei diesem Fachtag berichten, wie die untersuchten Städte die Verpflichtung zur Anlage eines hausnahen Spielplatzes regeln. Claudia Neumann vom Deutschen Kinderhilfswerk aus Berlin wird die Bedeutung von hausnahen Spielmöglichkeiten in sich immer weiter verdichtenden Städten erläutern.

Informationen zum Fachtag und Organisatorisches

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Redaktion: Uwe Kamp

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