Jugendpolitik
Europäische Jugendgarantie: Junge Leute sollen nicht länger als vier Monate arbeitslos sein
Eine "Europäische Jugendgarantie" soll sicherstellen, dass junge arbeitslose Menschen nicht länger als vier Monate ohne Beschäftigung bleiben, fordert das Europäische Parlament in einer am 6. Juli genommenen Entschließung. Ob JUGEND IN AKTION effektiv und nutzbringend im Hinblick auf Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen ist, wollen die Abgeordneten außerdem wissen.
13.07.2010
Als einen weitreichender und ressortgreifender Forderungskatalog des EP zum großen Thema "Verbesserung des Zugangs junger Menschen zum Arbeitsmarkt" muss man die vorliegende Entschließung verstehen, die Bezug nimmt auf die wesentlichen Einzelinitiativen der Kommission und des Rates in den letzten Jahren zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in der EU.
Aufgrund der Wirtschaftskrise steigt der Prozentsatz an jungen Arbeitslosen stärker an als der Durchschnittswert der Arbeitslosigkeit. Im Dezember 2009 waren in der EU 5,5 Millionen junge Menschen im Alter von unter 25 arbeitslos, was einem Anteil von 21,4% aller jungen Menschen entspricht, heißt es in der durch Handzeichen angenommenen Entschließung von Emilie Turunen (Die Grünen, Dänemark). Die Jugendarbeitslosigkeit ist doppelt so hoch wie die durchschnittliche Arbeitslosenquote innerhalb der EU.
Die "Europäische Jugendgarantie"
Das Parlament regt an, dass der Rat und die Kommission eine Europäische Jugendgarantie vorsehen, die das Recht eines jeden jungen Menschen in der EU sichert, nach einer Arbeitslosigkeit von maximal 4 Monaten einen Arbeitsplatz, eine Lehrstelle, eine Zusatzausbildung oder eine Kombination aus Arbeit und Ausbildung angeboten zu bekommen.
Initiative für eine europäische Charta für die Qualität von Praktika
Die Entschließung betont, dass Praktika Bestandteil der Ausbildung seien und keinen realen Arbeitsplatz ersetzen dürfen. Das Parlament hat die Kommission und den Rat daher aufgefordert, eine "Initiative für eine europäische Charta für die Qualität von Praktika" zu bilden, um deren Bildungswert zu sichern und Ausbeutung zu vermeiden. Diese Qualitätscharta soll, nach Meinung der Abgeordneten, eine zeitliche Begrenzung für Praktika, eine Mindestzuwendung basierend auf den Lebensunterhaltungskosten am Praktikumsort und Sozialleistungen nach örtlichen Standards enthalten.
Angemessenes Einkommen
Das Parlament fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle jungen Menschen einen individuellen Anspruch auf ein menschenwürdiges Einkommen haben. Dieses Einkommen soll ihnen ermöglichen, wirtschaftlich unabhängig zu sein. Das Parlament ist daher der Auffassung, dass einige nationale Gesetze als diskriminierend angesehen werden können, da sie jungen Menschen ebendiese finanzielle Unabhängigkeit vorenthalten wie beispielsweise der niedrigere Mindestlohn für junge Menschen im Vereinigten Königreich, der begrenzte Zugang zum Revenu de solidarit√© in Frankreich und die geschmälerten Leistungen bei Arbeitslosigkeit für junge Menschen in Dänemark.
Europäischer Sozialfond
Die Abgeordneten fordern die Kommission ferner auf, mindestens 10% der Mittel des Europäischen Sozialfonds jugendspezifischen Projekten zu widmen, die damit auch einen leichteren Zugang zu diesen Fonds bekämen.
Mehr Informationen unter: http://www.jugendpolitikineuropa.de/themen/bildung/news-633.html
Herausgeber: JUGEND für Europa - Deutsche Agentur für das EU-Aktionsprogramm JUGEND IN AKTION
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