Jugendpolitik
Deutsches Kinderhilfswerk: Koalitionsvertrag aus kinderrechtlicher Sicht unter dem Strich enttäuschend
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist aus kinderrechtlicher Sicht in der Gesamtschau sehr enttäuschend. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gibt es nur wenige Verbesserungen für Kinder und Jugendliche zu verzeichnen.
27.11.2013
So soll die Handlungsfähigkeit im Asylverfahrens- und Aufenthaltsrecht auf 18 Jahre angehoben und dadurch der Vorrang des Jugendhilferechts für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge festgeschrieben werden. Und auch die Abschaffung der Optionspflicht für Migrantenkinder, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, ist eine echte Verbesserung. Bei der Absichtserklärung der Bundesregierung, jede politische Maßnahme und jedes Gesetz daraufhin zu überprüfen, ob sie mit den internationale vereinbarten Kinderrechten im Einklang stehen, bleibt abzuwarten, wie das im konkreten Regierungshandeln umgesetzt wird.
„Es stimmt sehr nachdenklich, dass das Thema Kinderrechte im Koalitionsvertrag in fünf Zeilen abgehandelt wird. Bei zentralen kinder- und familienpolitischen Punkten hat die Große Koalition anscheinend kaum etwas zu bieten, beispielsweise bei der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz oder der Bekämpfung der Kinderarmut. Das Wort Kinderarmut kommt im Koalitionsvertrag nicht einmal vor. Das ist angesichts von 2,8 Millionen Kindern und Jugendlichen, die in Deutschland von Armut betroffen sind, nicht hinnehmbar. Zudem wurden weder Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket noch bei der dringenden Reform des Kinderzuschlags vereinbart. Und auch einen Bundesbeauftragten für Kinderechte oder ein Ganztagsschulprogramm sucht man im Koalitionsvertrag vergeblich. Insgesamt sehen wir also wesentlich mehr Schatten als Licht im Koalitionsvertrag“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Dafür bleibt uns das Betreuungsgeld erhalten, das geradewegs in eine bildungspolitische Sackgasse führt und zentrale Zielstellungen der Bildungs- und Sozialpolitik konterkariert. Gleichzeitig fehlt eine konkrete Verabredung für gesetzlich fixierte bundesweite qualitative Mindeststandards in der Kindertagesbetreuung und ein entsprechendes Qualitätsmonitoring, wie dies von den Fachpolitikern parteiübergreifend noch im ersten Entwurf des Koalitionsvertrages gefordert wurde“ so Lütkes weiter.
„Wir sind gespannt, was im Bereich des quantitativen Ausbaus der Kindertagesbetreuung letztlich erreicht wird. Hier ist das vereinbarte dritte Investitionsprogramm ein wichtiger Schritt. Leider wird zur Höhe dieses Programm im Koalitionsvertrag nichts gesagt. Ebenso spannend wird es sein zu beobachten, wohin die versprochenen sechs Milliarden Euro für die Entlastung von Ländern und Kommunen fließen. Diese dürfen nicht nur im Hochschulbereich, sondern müssen vor allem in Kitas und Schulen ankommen. Und auch die versprochene Stärkung der Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit sowie die Absichtserklärung der Koalition, Anreize zur Stärkung partizipationsfördernder Kommunalpolitik zu schaffen, muss jetzt mit Leben erfüllt werden. Daran werden wir die Koalition aus kinderrechtlicher Sicht letztlich beurteilen“ so Lütkes abschließend.
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