Jugendpolitik
Bundesfamilienministerin unterzeichnet neues Fakultativprotokoll zur VN-Kinderrechtskonvention in Genf
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, hat heute (Dienstag) für Deutschland bei den Vereinten Nationen in Genf das neue Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes unterzeichnet.
28.02.2012
Das Fakultativprotokoll regelt ein Individualbeschwerdeverfahren, mit dem Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte aus der VN-Kinderrechtskonvention und den beiden ersten Fakultativprotokollen beim VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes rügen können. Neben Deutschland haben heute noch 17 andere Staaten das Fakultativprotokoll unterzeichnet.
"Dies ist ein bedeutender Tag für alle Kinder und Jugendlichen weltweit: Sie bekommen ein eigenes Instrument zur Durchsetzung ihrer Rechte", sagte Kristina Schröder. "Es ist deshalb wichtig, dass Deutschland unter den Erstunterzeichnerstaaten ist. Damit unterstreichen wir die große Bedeutung der VN-Kinderrechtskonvention und ihre vollumfängliche Gültigkeit", so Schröder.
Die Bundesfamilienministerin reiste selbst zu der Unterzeichnerkonferenz nach Genf, um das Protokoll gemeinsam mit dem Deutschen Botschafter bei den Vereinten Nationen in Genf, Dr. Hanns Heinrich Schumacher, zu unterzeichnen. "Es ist für mich von großer Bedeutung und ein Signal auch an andere Staaten, dass Deutschland bei der Unterzeichnung dieses Protokolls eine Vorreiterrolle einnimmt", sagte Schröder. "Ich möchte damit ein Signal für die Rechte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland setzen, deren Stärkung mit ein politisches und persönliches Anliegen ist."
Deutschland hatte sich bereits im Rahmen der vorhergehenden Verhandlungen aktiv für die Errichtung eines Beschwerdeverfahrens für Kinder eingesetzt. Sowohl bei der Entscheidung des VN-Menschenrechtsrates als auch bei der Annahme des Fakultativprotokolls durch die Generalversammlung am 19. Dezember 2011 war Deutschland als einer der Hauptunterstützer aufgetreten.
Ist die Beschwerde eines Kindes erfolgreich, spricht der Ausschuss für die Rechte des Kindes gegenüber dem betroffenen Staat Empfehlungen zur Behebung der Rechtsverletzung aus. Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen von Kinderrechten kann der Ausschuss unabhängig von einem individuellen Fall ein Untersuchungsverfahren gegen den betroffenen Staat durchführen. Legt ein Kind eine Beschwerde ein, darf das keinerlei negative Konsequenzen nach sich ziehen. Das Individualbeschwerdeverfahren tritt in Deutschland in Kraft, wenn das Fakultativprotokoll in Deutschland selbst und insgesamt in mindestens zehn Staaten ratifiziert ist. Im Anschluss an die heutige Unterzeichnung wird die Bundesregierung das Verfahren zur Ratifikation einleiten.
Weitere Informationen finden Sie unter <link http: www.bmfsfj.de _blank external-link-new-window external link in new>www.bmfsfj.de.
Quelle: PM BMFSFJ vom 28.02.2012
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