Jugendpolitik

DIHK: Beschäftigung Jugendlicher fördern, nicht garantieren

Als "unrealistisch, da auf die Schnelle nicht zu verwirklichen" hat Hans Heinrich Driftmann, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), die von den EU-Arbeits- und Sozialministern voraussichtlich am 28. Februar beschlossene EU-Empfehlung für eine "Europäische Jugendgarantie" bezeichnet.

01.03.2013

Die entsprechende EU-Empfehlung sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten jedem arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren innerhalb vier Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit einen Job, eine Ausbildungsmaßnahme oder eine Weiterbildung anbieten müssen.

Angesichts der dramatisch hohen Jugendarbeitslosigkeit bei dieser Altersgruppe von europaweit über 23 Prozent sieht auch Driftmann rasche entgegensteuernde Maßnahmen in den betroffenen Ländern als "Gebot der Stunde" an. Eine "Garantie" auf eine Beschäftigung oder Qualifizierungsmaßnahme sei allerdings wenig seriös, da sie von den betroffenen EU-Ländern de facto kurzfristig nicht zu leisten sei.

Um den jungen Menschen in Europa tatsächlich bessere Beschäftigungschancen zu geben, plädiert der DIHK-Präsident in erster Linie für die notwendigen Wirtschaftsreformen sowie Reformen der Berufsbildungssysteme: Statt der in vielen EU-Ländern dominierenden vollzeitschulischen Qualifizierung sollte man dort auf eine von den Betrieben mitgetragene, praxisnahe Berufsausbildung aufbauen.

Dabei verwies er auf die vergleichsweise niedrige Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland, Österreich und Luxemburg. "Diese Entwicklung ist zum einen auf das in diesen Ländern erfolgreich praktizierte System der dualen Berufsausbildung zurückzuführen", erklärte der DIHK-Präsident, "zum anderen auf eine starke und institutionalisierte Rolle der Kammern und Unternehmen in der Berufsbildung".

"Die IHK-Organisation ist hierbei – ebenso wie die Kammern in Österreich und Luxemburg – bereit, ihr Wissen und ihre guten Erfahrungen anderen europäischen Ländern zur Verfügung zu stellen", betonte Driftmann. Ein aktives Engagement für die Stärkung der dualen Ausbildung in Europa habe man in der gemeinsamen "Luxemburger Erklärung" vereinbart.

Darüber hinaus verweist Driftmann auf die Erfolge des breit angelegten "Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland". Seit 2004 erfülle die deutsche Wirtschaft ihr Versprechen, jedem ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen ein Angebot zu unterbreiten.

Die erfolgreichen Strukturen des Ausbildungspaktes müssten bei der nationalen Umsetzung des geplanten "Jugendgarantiesystems" genutzt werden. "Die im Empfehlungstext vorgesehene Schaffung einer einzigen für die Gesamtkoordinierung zuständigen Gesamtbehörde entspricht weder den tatsächlichen Gegebenheiten noch der bestehenden Praxis in Deutschland", so Driftmann.

Die "<link http: de.sitestat.com hk dihk _blank external-link-new-window externen link in neuem>Luxemburger Erklärung" (24.8 kB PDF)

 Quelle: Deutscher Industrie- und Handeslskammertag vom 27.02.2013

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