Jugendpolitik
DGB sagt Nein zum Bundesfreiwilligendienst
Zur Debatte um die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes und der gestrigen Anhörung im Bundestag erklärte René Rudolf, DGB-Bundesjugendsekretär: „Wir lehnen die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes entschieden ab. Für das freiwillige Engagement junger Menschen bestehen mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) und freiwilligen Auslandsdiensten genügend Möglichkeiten, sich freiwillig zu engagieren. Und viele junge Menschen übernehmen diese Aufgaben gerne.“
15.03.2011
Im Zentrum der Kritik der Gewerkschaftsjugend stehen die geringe Bezahlung, verminderte Arbeitnehmerrechte und die direkte Konkurrenz des Freiwilligendienstes zu regulärer Beschäftigung. „Wir benötigen reguläre und sichere Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Berufseinsteiger und keine Maßnahmen zur weiteren Prekarisierung des Arbeitsmarktes. Im Ergebnis wird der Vorstoß der Bundesregierung dem Niedriglohnsektor weiter Vorschub leisten und den regulären Arbeitsmarkt weiter nach unten ausfransen. Schon jetzt wird der Einstieg in das Berufsleben für junge Menschen zunehmend schwieriger, mehr als 30 Prozent der Erwerbstätigen unter 35 Jahren finden sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen wieder,“ kritisierte René Rudolf.
Es fehle im Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Überprüfung, ob sozialversicherungspflichtige, tarifvertraglich geregelte Beschäftigung zukünftig entstehen könne. Dabei habe die Vergangenheit deutlich gezeigt, dass die Gefährdung regulärer Arbeitsplätze durch den massiven Einsatz von Zivildienstleistenden sich im Laufe der Jahre verstärkt habe. „Dass der Bundesfreiwilligendienst als Kompensation für den Zivildienst eingeführt wird, verschärft die bereits existierende Problematik“, sagte der DGB-Bundesjugendsekretär. „Dies führte dazu, dass auch weiterhin soziale Einrichtungen in der Regel mit diesen für sie fast kostenlosen Arbeitskräften kalkulieren.“
Auch die Frage der Freistellung aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis wird im vorliegenden Entwurf nicht erwähnt, ebenso fehlen Regelungen über die Verwertung der erworbenen Qualifikationen, beispielsweise für eine nachfolgende Berufsausbildung oder ein Studium. „Wir fordern den Gesetzgeber auf, hier umgehend nachzubessern und diese entscheidenden Punkte zu klären“, urteilte René Rudolf.
Herausgeber: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
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