Kindernothilfe
Deutschland verspielt die Chance auf Stärkung von Kinderrechten
Die Kindernothilfe nennt das Scheitern der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz „Unfassbar enttäuschend". Obwohl das Vorhaben im aktuellen Koalitionsvertrag verankert ist, wurde bekannt, dass es nicht umgesetzt wird. Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht hatte nach einer abschließenden Verhandlungsrunde mit den Bundestagsfraktionen die Nachricht veröffentlicht, dass es keine Zweidrittelmehrheit für den Vorstoß geben wird.
15.06.2021
„Es ist unfassbar enttäuschend, dass die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz an Detailfragen scheitert", sagt Katrin Weidemann, Vorstandsvorsitzende der Kindernothilfe. „Die Regierung wird ihr Versprechen nicht halten und hat damit eine riesengroße Chance zur Stärkung der Kinder und ihrer Rechte vertan."
Wie wichtig Kinderrechte sind und dass sie viel weiter reichen als Menschenrechte, zeige sich einmal mehr in der Pandemiezeit, sagt Weidemann mit Blick auf die steigenden Zahlen zu Gewalt gegen Kinder. „Wir sehen in einer Grundgesetzänderung die Chance, den Staat stärker in die Pflicht zu nehmen, kindgerechte Lebensverhältnisse zu schaffen und Kinderarmut zu bekämpfen", so Weidemann weiter.
Die Sorge von Kritikern einer solchen Regelung, die Freiheit und die Verantwortung der Elternrechte einzuschränken, könne die Kindernothilfe nicht teilen. „Kinder haben ein Recht darauf, bei Dingen, die ihr Leben betreffen, einbezogen zu werden. Es ist beschämend, dass Kindern und Jugendlichen mit dieser Entscheidung wieder einmal deutlich gemacht wird, wie wenig ihre Bedürfnisse zählen!"
Der jahrelange Einsatz der Kindernothilfe und vieler Kinderrechtsorganisationen erlebe einen großen Rückschritt. „Aber wir geben nicht auf und kämpfen in der nächsten Legislaturperiode weiter dafür, dass Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden", so Weidemann.
Quelle: Kindernothilfe vom Juni 2021
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