Jugendpolitik

Deutsches Kinderhilfswerk: Vierjahresplan für Kinderrechte des Europarates konsequent umsetzen

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt den Beschluss des Europarates, mit dem eine neue Strategie zur Umsetzung grundlegender Standards zum Schutz und zur Förderung von Kinderrechten auf den Weg gebracht wurde.

21.02.2012

„Wir dürfen bei der Durchsetzung der in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte nicht nachlassen. Gerade bei den Beteiligungsrechten sind wir von den Vorgaben der Konvention an vielen Stellen noch meilenweit entfernt“, betont die Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderhilfswerkes, Dr. Heide-Rose Brückner. „Kinder müssen die Möglichkeit haben, mit ihrer Kreativität und Kompetenz unsere Gesellschaft mit zu gestalten. Dabei ist die Beteiligung von Kindern ein zentraler Wert unserer demokratischen Gesellschaft. In diesem Sinne ist es zu begrüßen, dass der Europarat mit seiner neuen Strategie die Kooperation mit den Nichtregierungsorganisationen verstärken will. Vorausgesetzt, dass dabei die Selbstorganisationen der Kinder und Jugendlichen nicht außer acht gelassen werden“ so Brückner weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in einer Beteiligungsstudie bereits vor Jahren aufgezeigt, dass die bundesdeutsche Gesetzgebung bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen leider nur eingeschränkt ausgebaut ist. Es fehlen sowohl Beteiligungsrechte im Grundgesetz als auch in den Landesverfassungen. Nur zwei Bundesländer haben die verpflichtende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den sie betreffenden Angelegenheiten in der Gemeindeordnung festgeschrieben. Beteiligungsrechte für Kinder sollten bereits in Kindertageseinrichtungen zum Standard gehören. Zudem müssen die Beteiligungsrechte von Schülerinnen und Schülern ausgebaut werden. Ein weiterer zentraler Aspekt der Beteiligung ist die Frage des Wahlrechtes für Kinder und Jugendliche. Hier sollte die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abgesenkt werden.

Der Europarat hat in seiner letzten Sitzung eine neue Strategie zur Umsetzung grundlegender Standards zum Schutz und zur Förderung von Kinderrechten verabschiedet. Sie soll den 47 Mitgliedsstaaten als Leitfaden, Ratgeber und Unterstützung dienen, um die Kluft zwischen Standards und Praxis zu überbrücken. Die Strategie konzentriert sich auf vier Hauptziele: die Förderung von kinderfreundlichen Diensten und Verfahren (in den Bereichen Justiz, Gesundheits- und Sozialdienste); die Abschaffung aller Formen von Gewalt gegen Kinder (einschließlich sexueller Gewalt, Kinderhandel, körperlicher Züchtigung und Gewalt an Schulen); die Sicherung der Rechte von besonders schutzbedürftigen Kindern (wie z. B. von Kinder mit Behinderungen oder inhaftierten Kindern, von Kindern in Betreuungseinrichtungen, von Migranten- und Roma-Kindern); die Förderung der Teilhabe von Kindern.

Redaktion: Uwe Kamp

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