Jugendpolitik
Deutsches Kinderhilfswerk und Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge fordern uneingeschränkte Rechte für Flüchtlingskinder
Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge fordern uneingeschränkte Rechte für Flüchtlingskinder in Deutschland.
31.07.2012
„Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge gehören in den Schutzbereich der Kinder- und Jugendhilfe“ betont der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann. „Wir müssen aber feststellen, dass trotz bestehender gesetzlicher Regelungen nicht in allen Bundesländern junge Flüchtlinge angemessen versorgt und untergebracht werden. Noch immer wird die verpflichtende Inobhutnahme von unbegleiteten Minderjährigen nicht überall in Deutschland angewandt. Hier müssen die Bundesländer Flüchtlingskindern endlich den ihnen zustehenden vollen Schutz der UN-Kinderrechtskonvention und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zukommen lassen“ so Hofmann weiter.
Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat vor kurzem in einem Beschluss darauf hingewiesen, dass das Ausländerrecht keine Einschränkungen bei der Inobhutnahme und Leistungsgewährung der Jugendhilfe darstellt. „Es ist vollkommen unverständlich, dass einige Bundesländer, die diesem Beschluss zugestimmt haben, dies bislang weitgehend verweigern“ erklärt Thomas Berthold, wissenschaftlicher Referent beim Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge. „So werden beispielsweise in Bayern unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Sammelunterkünften untergebracht, die überhaupt nicht den Standards der Jugendhilfe entsprechen. Der Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz bedeutet, dass in den relevanten Kommunen ausreichende Kapazitäten zur Inobhutnahme zur Verfügung stehen müssen, in denen ein qualifiziertes Aufnahmeverfahren, das sogenannte Clearingverfahren, stattfinden kann. Dies muss durch die Bundesländer aufgrund des Beschlusses umgesetzt werden“ so Berthold weiter.
Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat zudem die Zuständigkeit durch das jeweilige örtliche Jugendamt betont. Damit wird klargestellt, dass Weiterleitungen in andere Kommunen oder gar Rücküberstellungen durch die Bundespolizei nicht gesetzeskonform sind. Jugendämter sind demnach aufgefordert, unbegleitete Minderjährige unmittelbar in Obhut zu nehmen und nicht an Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber weiterzuleiten. Auch die Praxis der Bundespolizei, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht dem Jugendamt zuzuführen, widerspricht diesem Beschluss.
Weitere Informationen und eine gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Bundesfachverbandes Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge unter <link http: www.b-umf.de _blank external-link-new-window external link in new>www.b-umf.de und <link http: www.dkhw.de _blank external-link-new-window external link in new>www.dkhw.de.
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