Jugendpolitik

Deutsches Kinderhilfswerk: UN-Kinderrechtskonvention muss 20 Jahre nach Inkrafttreten in Deutschland endlich politische Leitlinie werden

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund, Länder und Kommunen auf, die UN-Kinderrechtskonvention endlich zu einer politischen Leitlinie zu machen. 20 Jahre nach Inkrafttreten in Deutschland klafft zwischen der Zielsetzung der Konvention und ihrer Verwirklichung noch eine zu große Lücke.

04.04.2012

Insbesondere bei der Vorrangstellung des Kindeswohls ist Deutschland ein Entwicklungsland. Dabei ist die praktische Durchsetzung von Kinderrechten sowohl eine Frage von Paragraphen als auch einer notwendigen Grundüberzeugung unserer Gesellschaft. Die Konvention schreibt fest, dass der Vorrang des Kindeswohls bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen zu beachten ist. Davon ist die Bundesrepublik Deutschland auch 20 Jahre nach der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention noch weit entfernt.

In einem gemeinsamen Pressegespräch haben die Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderhilfswerkes, Dr. Heide-Rose Brückner, und die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, Bausteine für ein kinderfreundliches Deutschland vorgestellt.

„Wir brauchen in Deutschland einen tiefgreifenden Wandel im Verhältnis zwischen Erwachsenen und Kindern. Obwohl in den letzten 20 Jahren einige Fortschritte für Kinder und Jugendliche in Deutschland erreicht werden konnten, ist unser Land immer noch kein kinderfreundliches Land. Bund, Länder und Kommunen müssen mehr als bisher Kinder in den Mittelpunkt ihrer Politik stellen, zum Beispiel bei der Bekämpfung der Kinderarmut oder beim Ausbau von Beteiligungsrechten für Kinder und Jugendliche“, erklärt die Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderhilfswerkes, Dr. Heide-Rose Brückner.

„Leider leben immer noch viel zu viele Kinder in Deutschland in Armut oder wachsen ohne Chancen auf ein gesundes und erfülltes Leben auf. Unser Land muss endlich kinder- und familienfreundlicher werden. Die in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegten Rechte müssen in Deutschland stärker als bisher umgesetzt werden. Dazu zählt auch die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Dafür setze ich mich mit aller Kraft gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk ein“, betont die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig.

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Am 05. April 1992 ist die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder einen Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung, auf Förderung und Schutz, eine gewaltfreie und sie schützende Erziehung, auf Bildung und Ausbildung, auf eine Erziehung zu demokratischen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie auf ihre angemessene Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben.

Redaktion: Uwe Kamp

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