Jugendpolitik

Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderzuschlag umfassend reformieren

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt eine umfassende Reform des Kinderzuschlags an, der zum 1. Juli 2016 um monatlich 20 Euro erhöht wird und damit bis zu 160 Euro beträgt.

30.06.2016

"Natürlich begrüßen wir die morgen in Kraft tretende Erhöhung des Kinderzuschlags um 20 Euro", so Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Der Kinderzuschlag ist ein wirksames Instrument, um das Armutsrisiko von Familien zu verringern. Nur leider löst diese Erhöhung nicht das Grundproblem, dass der Kindergeldzuschlag sehr viele Familien mit Kindern gar nicht erst erreicht".

Durch die Erhöhung werde nach Angaben des Bundesfinanzministeriums die Zahl der Empfänger lediglich um rund 20.000 zunehmen. Gleichzeitig gingen Armutsforscher davon aus, dass rund zwei Drittel der Anspruchsberechtigten den Kinderzuschlag nicht in Anspruch nehmen. "Hier kommen zu den komplizierten Beantragungsprozeduren komplexe Anrechnungsregelungen und die Höchsteinkommensgrenze, die dazu führen, dass Eltern zwischen Ämtern hin- und hergeschoben werden sowie bei mehr Erwerbsarbeit der Bezug abrupt endet und der Familie weniger Geld zur Verfügung steht. Deshalb brauchen wir beim Kinderzuschlag eine grundlegende Reform", so Krüger weiter.

"Gute Ideen dazu hat die Jugend- und Familienministerkonferenz in diesem Monat präsentiert. Sie schlägt als Ansatzpunkte die Abschaffung der Höchsteinkommensgrenze, eine Neuregelung der Anrechnung von Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss und die Prüfung eines Mehrbedarfs zugunsten von Alleinerziehenden vor. Auch soll die Höhe des Kinderzuschlags regelmäßig überprüft werden. Diese Empfehlungen müssen jetzt von der Bundesregierung zügig in ein entsprechendes Reformgesetz umgesetzt werden“, betont Kürger.

„Beim Kinderfreibetrag, von dem vor allem gut verdienende Eltern profitieren, prüft das Finanzamt von Amts wegen die Anspruchsberechtigung, beim Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern werden diese vom Staat allein gelassen. Auch das muss sich ändern“, ergänzt Krüger.

Um Kindern eine gerechtere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, müsse das Recht auf ihr soziokulturelles Existenzminimum gesichert sein. So gebe es auch die UN-Kinderrechtskonvention in den Artikeln 26 und 27 vor. Durch die derzeitigen Hartz IV-Regelsätze und die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werde die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus armen Familien jedoch nicht ausreichend gewährleistet. Deshalb sei es in einem ersten Schritt notwendig, die Regelsätze für Kinder und deren Eltern durch eine deutliche Anhebung armutsfest zu machen.

Um den Armutskreislauf zu durchbrechen, brauche es neben der materiellen Absicherung zahlreiche weitere Maßnahmen. Der vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichte Kinderreport 2016 zeige: Bildung ist der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung. In Deutschland hängt der Bildungserfolg von Kindern jedoch nach wie vor sehr stark von den Eltern und ihren Möglichkeiten ab. Bildung beginnt dabei nicht erst in der Schule.

Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müsee bereits im Bereich der frühkindlichen Bildung ein wesentlicher Fokus liegen. Neben einem Ganztagsangebot und flexiblen Öffnungszeiten, die insbesondere für Alleinerziehende von zentraler Bedeutung sind, brauchen wir für die Sicherung der Rechte von allen Kindern - gleich welcher Herkunft - eine qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung sowie ein Qualitätsmanagement in der Kindertagesbetreuung, das auch den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an das Fachpersonal Rechnung trägt.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk vom 30.6.2016.

Redaktion: Uwe Kamp

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