Jugendpolitik

Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderrechte im kommunalen Verwaltungshandeln durchsetzen

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Städte und Gemeinden in Deutschland zur strengeren Beachtung der Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention auf. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation ist es zwingend die Aufgabe der Kommunen, selbstständig Richtlinien und Prozesse zu entwickeln, um die UN-Kinderrechtskonvention einzuhalten. Auch die Kommunalaufsichten müssen die Kinderrechte endlich in den Fokus nehmen, indem sie kommunale Fortbildungen anregen, Handlungsempfehlungen für Kommunen entwerfen und letztendlich Verstöße gegen kinderrechtswidriges Handeln ahnden.

14.02.2020

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstelltes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedensten Bereichen des kommunalen Handelns angewandt werden müssen. Die Umsetzung der Konvention ist somit eine kommunale Querschnittsaufgabe und das gesamte Personal muss ressortübergreifend entsprechend geschult und informiert werden. Dazu empfiehlt das Gutachten zudem die Einrichtung einer koordinierenden Stelle in jeder kommunalen Gebietskörperschaft, die Wissen bündelt und als Ansprechpartner sowohl für die kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für die Kinder und Jugendlichen selbst dienen kann.

Interessen von Kindern im Verwaltungshandeln berücksichtigen

„Die Interessen von Kindern müssen stärker im alltäglichen Verwaltungshandeln berücksichtigt werden. Deshalb sollten betroffene Kinder und Jugendliche direkt in Verwaltungsentscheidungen einbezogen werden. Hier muss man systematisch prüfen, inwiefern die Interessen der Kinder betroffen sind und wie diese Interessen im Verwaltungsverfahren vertreten werden, beispielsweise durch speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen oder auch durch Kinder- und Jugendbeiräte oder -parlamente. Wir fordern zudem die Kommunalaufsichten dazu auf, bei Verstößen gegen Kinderrechte gegen die kommunalen Gebietskörperschaften vorzugehen. Dazu haben die Kommunalaufsichten die rechtlichen Mittel“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Gutachten „Kinderrechte im kommunalen Verwaltungshandeln“ wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von Dr. Philipp B. Donath von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main erstellt. Es geht insbesondere der Frage nach, welche Rechtsfolgen und welche Verpflichtungen sich aus Artikel 3 (Vorrang des Kindeswohls) und Artikel 12 (Recht auf Beteiligung) der UN-Kinderrechtskonvention für das kommunale Verwaltungshandeln ergeben.

Die Erstellung des Gutachtens erfolgte im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Das Gutachten „Kinderrechte im kommunalen Verwaltungshandeln“ (PDF, 978 KB) ist in der Schriftenreihe des Deutschen Kinderhilfswerks erschienen und kann dort herunter geladen werden.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Redaktion: Uwe Kamp

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