Jugendpolitik
Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderrechte gehören ins Zentrum der Koalitionsverhandlungen in Schleswig-Holstein
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die SPD, Grüne und SSW in Schleswig-Holstein auf, die Kinderrechte ins Zentrum der Koalitionsverhandlungen zu rücken. In einem Schreiben an die Verhandlungsführer hat das Deutsche Kinderhilfswerk dazu eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet. Diese betreffen die Bekämpfung der Kinderarmut ebenso wie Fragen des Bildungssystems und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.
15.05.2012
„Die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt. Diese Konvention ist unmittelbar geltendes Recht in Deutschland. Der Koalitionsvertrag in Schleswig-Holstein muss dem unbedingt Rechnung tragen. Die Gestaltung der Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche wird maßgeblich über die Zukunftsfähigkeit des Landes entscheiden. Zu den vordringlichsten Maßnahmen zählen deshalb die Bekämpfung der Kinderarmut ebenso wie verstärkte Anstrengungen, die Chancenungleichheit im Schulsystem zu beseitigen. Wir brauchen ein nach oben durchlässiges Schulsystem, ein längeres gemeinsames Lernen, individuelle Förderprogramme für benachteiligte Schülerinnen und Schüler sowie einen flächendeckenden Ausbau der Ganztagsschule und Lernmittelfreiheit“ betont der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann.
„Auch in Fragen der Beteiligung brauchen wir einen tief greifenden Wandel im Verhältnis zwischen Erwachsenen und Kindern. Kinder und Jugendliche sind eigenständige Persönlichkeiten mit vielfältigen Fähigkeiten. Ihre Beteiligung ist der Schlüssel zu einer demokratischen Gesellschaft. Diese Maxime sollte das Leitbild sowohl für das staatliche als auch das gesellschaftliche Handeln in Schleswig-Holstein sein. Um dies zu erreichen, hat das Deutsche Kinderhilfswerk den Verhandlungskommissionen einen Katalog mit 16 konkreten Handlungsvorschlägen für eine Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendbeteiligung in Schleswig-Holstein vorgelegt. Diese betreffen sowohl die Beteiligung in den Kommunen als auch in Kindertageseinrichtungen und vor allem in der Schule“ so Hofmann weiter.
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