Jugendpolitik
Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderrechte als Bürgerrechte ernst nehmen
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bundestag und die Bundesregierung auf, Kinderrechte mehr als bisher als Bürgerrechte ernst zu nehmen. „Kinderrechte sind Bürgerrechte und müssen dementsprechend etabliert werden," so Dominik Bär, Referent für Kinderpolitik des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich des heutigen Expertengespräches (17.10.2012) in der Kinderkommission des Deutschen Bundestages.
17.10.2012
"Bisher werden die Kinderrechte aber oftmals als lästiges Anhängsel wahrgenommen und von Politik und Verwaltung entsprechend nicht umgesetzt. Dabei sind gerade Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen ein zentraler Wert unserer demokratischen Gesellschaft," betont Dominik Bär. „Wir müssen auch feststellen, dass politische und verwaltungstechnische Verfahren, in denen Kinderinteressen betroffen sind, in den allermeisten Fällen die Belange von Kindern unberücksichtigt lassen. Hier brauchen wir Kinder- und Jugendbeauftragte als Ombudsstellen, die an dieser Stelle eingreifen und eine altersgerechte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sicherstellen müssen.“
Bei zahlreichen politischen Initiativen und Verwaltungsvorgehen sind die Interessen von Kindern berührt. Bevor Kinder und Jugendliche sich aber einen Einblick verschaffen können, sind diese Verfahren schon abgeschlossen. Daher sind in den Kommunen Beauftragte einzurichten, die rechtzeitig entsprechende Vorgänge prüfen und bei Bedarf eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen initiieren.
Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es zudem wichtig, bestehende Bürgerrechte kindgerecht auszugestalten. So sollten zum Beispiel die Möglichkeiten für Kinder in Deutschland verbessert werden, öffentliche Petitionen beim Deutschen Bundestag einzureichen. Dazu muss das bestehende System im Hinblick auf dessen Kinderfreundlichkeit grundlegend überarbeitet werden. Zu prüfen ist vor allem, ob durch ein ansprechend gestaltetes, einfaches und übersichtliches kinderfreundliches Portal Kinder dazu angeregt werden können, ihr Grundrecht nach Artikel 17 Grundgesetz und ihre einschlägigen Rechte aufgrund der UN-Kinderrechtskonvention zu nutzen.
Auch im Baurecht sollte ein kinder- und jugendgerechtes Beteiligungsverfahren aufgenommen werden. Hier müssen die Gemeinden durch die anstehende Baurechtsnovelle dazu verpflichtet werden, dass in allen Kinder und Jugendliche berührenden Punkten diese entweder unmittelbar oder durch eine geeignete Stelle gehört werden. Geeignete Stellen sind insbesondere Kinder- und Jugendbüros, Koordinierungsstellen für Kinder- und Jugendbeteiligung, Kinderbeauftragte, Kinder- und Jugendbeiräte, Jugendgemeinderäte oder Kinder- und Jugendparlamente.
Neben Bundestag und Bundesregierung sind auch Landtage und Landesregierungen gefordert. So gibt es zum Beispiel im Schulbereich an vielen Stellen Verbesserungsbedarf. Hier muss zum einen festgestellt werden, dass in allen Bundesländern an verschiedenen Stellen Unterschiede zwischen der Beteiligung der Schülerinnen und Schüler und der Beteiligung der Eltern gemacht werden. Fast durchgängig werden dabei den Eltern weitergehende Beteiligungsrechte als den Schülerinnen und Schülern zugestanden. Zum anderen werden Rechte von Schülerinnen und Schülern an vielen Stellen von Schulverantwortlichen ignoriert oder die Wahrnehmung durch administrative Tricks verhindert.
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