Jugendpolitik

Deutsches Kinderhilfswerk: Kindergrundsicherung einführen

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung auf, bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ihren Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention nachzukommen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation dürfen die in der Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen nicht zu einer leeren Worthülse verkommen. Hierüfr müssten die Kinderrelsätze neu und transparent berechnet werden und eine Kindergrundsicherung eingeführt werden.

26.04.2018

Um hier Abhilfe zu schaffen, braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine grundlegende Reform der Hartz-IV-Gesetze. Eine gute Grundlage bietet dazu die am 26.04.2018 vorgelegte Expertise des Paritätischen Gesamtverbandes mit den darin gemachten Vorschlägen zur Erhöhung der Kinderregelsätze und der Einführung einer Kindergrundsicherung.

Kritik an Hartz IV  

„Grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche gibt es seit vielen Jahren nicht nur von Sozialverbänden und Kinderrechtsorganisationen wie dem Deutschen Kinderhilfswerk, sondern auch von staatlicher Seite wie beispielweise dem Bundesrat. Dieser hatte bereits vor anderthalb Jahren grundlegende Kritik sowohl an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche, als auch an der Höhe des Schulbedarfspakets und den unzureichenden Leistungen für Alleinerziehende geübt. Demnach werden die Regelsätze für Kinder und Jugendliche nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. Das bestätigt die Expertise des Paritätischen Gesamtverbandes nachdrücklich. Deshalb braucht es eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung unter Berücksichtigung der Prinzipien von Transparenz, Nachprüfbarkeit und Beteiligung der Betroffenen. Die bisherigen groben statistischen Fehler bei der Berechnung dürfen nicht länger hingenommen werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der am 26.04.2018 vorgestellten Expertise „Regelbedarfe 2018. Herleitung und Bestimmung der Regelbedarfe in der Grundsicherung“ (PDF, 326 KB) des Paritätischen Gesamtverbandes.

Einführung einer Kindergrundsicherung 

Grundsätzlich setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum von Kindern bedarfsgerecht, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet. Außerdem plädiert die Kinderrechtsorganisation für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur und Entbürokratisierung von Leistungen im direkten Lebensumfeld zu garantieren.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk

Redaktion: Uwe Kamp

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