Jugendpolitik

Deutsches Kinderhilfswerk: Hohe Erwartungen an die neue Kinderkommission des Deutschen Bundestages

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt hohe Erwartungen in die neue Kinderkommission des Deutschen Bundestages.

12.02.2014

„Die Kinderkommission hat in den letzten Legislaturperioden viele Anregungen gegeben, wie Deutschland zu einem kinderfreundlicheren Land werden kann. Durch zahlreiche Initiativen, Anhörungen und Expertengespräche hat es die Kinderkommission geschafft, kinder- und jugendpolitische Themen im Deutschen Bundestag zu platzieren, die ansonsten nicht auf die Tagesordnung gekommen wären. Insbesondere die Debatten zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, zur sozialen Lage und zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie zur Chancengleichheit durch frühkindliche Bildung und Förderung haben die Sicht auf die Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen in Deutschland geschärft und viele positive Denkanstöße gegeben“, erklärt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Konstituierung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages.

Das Jahr 2014 steht für das Deutsche Kinderhilfswerk ganz im Zeichen des 25-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention. „Die Kinderkommission sollte das Jubiläumsjahr nutzen, kinder- und jugendpolitische Themen in den öffentlichen Fokus zu rücken. Denn wenn wir uns am Wortlaut und der Intention der UN-Kinderrechtskonvention orientieren, ist Deutschland an vielen Stellen ein kinderrechtliches Entwicklungsland. Deshalb fordert das Deutsche Kinderhilfswerk Bund, Länder und Kommunen auf, die UN-Kinderrechtskonvention zu einer politischen Leitlinie zu machen. Ein wichtiger, längst überfälliger Schritt ist dabei die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz“, so Krüger weiter.

In ihrer Arbeit sollte sich die Kinderkommission auch an den Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations) des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes orientieren, die in der letzten Woche an Deutschland übergeben wurden. Darin hatten die Vereinten Nationen mit deutlichen Worten Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland angemahnt. So zeigte sich der Ausschuss in seinem Bericht enttäuscht darüber, dass Deutschland Kinderrechte noch immer nicht im Grundgesetz aufgenommen hat. Außerdem bemängelte der Ausschuss das fehlende Monitoring der Kinderrechte in Deutschland und mahnte eine zentrale Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche an, die sich in ihren Rechten verletzt sehen. Kernpunkt der Kritik war schließlich auch die hohe Kinderarmut in Deutschland.

Dabei ist die praktische Durchsetzung von Kinderrechten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sowohl eine Frage von Paragraphen als auch einer notwendigen Grundüberzeugung unserer Gesellschaft. Kinderpolitik muss heraus aus seinem Nischendasein und als Querschnittsaufgabe verankert werden. Wer den Anspruch erhebt, verantwortlich zu handeln und wer vor den heranwachsenden und zukünftigen Generationen bestehen will, braucht Konzepte, die die Interessen der Kinder konkret benennen und ihre Rechte als einen „vorrangigen Gesichtspunkt“ in den Blick nehmen.

Redaktion: Uwe Kamp

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