Jugendpolitik
Deutsches Kinderhilfswerk hofft auf deutliche Akzente der Kinderkommission des Deutschen Bundestages
Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt hohe Erwartungen in die Arbeit der Kinderkommission des Deutschen Bundestages in den nächsten Monaten. Mit den Schwerpunktthemen "Kinder und ihre Rechte" sowie "Beteiligung/Mitbestimmung in Politik und Gesellschaft" greift die Kinderkommission im Jahr 2015 zwei zentrale Bausteine für ein kinderfreundlicheres Deutschland auf.
28.01.2015
"Die Kinderkommission schafft es durch zahlreiche Initiativen, Anhörungen und Expertengespräche immer wieder, kinder- und jugendpolitische Themen im Deutschen Bundestag zu platzieren, die ansonsten nicht auf die Tagesordnung gekommen wären. Von der Arbeit der Kinderkommission zu den Themen 'Kinderrechte' und 'Beteiligung' erwartet das Deutsche Kinderhilfswerk positive Denkanstöße zur Verbesserung der Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen in Deutschland. Das gilt beispielsweise für die überfällige Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und die flächendeckende gesetzliche Normierung von Beteiligungsrechten", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich des Wechsels beim Vorsitz der Kinderkommission von Eckhard Pols zu Susann Rüthrich und Vorstellung der weiteren Arbeitsschwerpunkte. "Dass alle Anhörungen der Kinderkommission ab heute öffentlich stattfinden, erhöht die Wahrnehmbarkeit der Kinderkommission und die Transparenz für die Kinderrechte. Deshalb begrüßen wir diesen Schritt", so Hofmann weiter.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes würde die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland geben. 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen ist es an der Zeit, dass sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfindet. Bislang fehlt im Grundgesetz der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, deshalb brauchen sie über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte.
Das Recht auf Beteiligung ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention verbindlich festgeschrieben. Es sollte zukünftig sichergestellt sein, dass Kinder und Jugendliche bei Entscheidungen, die ihre Interessen berühren mitreden können. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes werden damit sowohl die Kinder und Jugendlichen gestärkt, die durch Mitbestimmung schon in jungem Alter soziale Kompetenzen entwickeln, als auch langfristig unsere Demokratie. Kinder und Jugendliche müssen über ihre Rechte aufgeklärt, Qualifizierungsangebote für die Unterstützung bei der Durchführung von Beteiligungsprozessen vermehrt aufgelegt werden. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte zudem ein Programm initiiert werden, das gezielt Kinder anspricht, die von Armut betroffen sind und sie zur Mitwirkung motiviert.
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