Jugendpolitik
Deutsches Kinderhilfswerk fordert schnelle Rechtsverbesserung bei Kinderehen
Das Deutsche Kinderhilfswerk dringt anlässlich der heutigen Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema Kinderehen (05.09.2016) auf eine schnelle Rechtsverbesserung im Sinne des Kindeswohls.
05.09.2016
„Es darf nicht sein, dass im Ausland geschlossene Kinderehen in Deutschland akzeptiert werden. Hier brauchen wir schnellstmöglich eine Anpassung der Rechtslage. Ehen dürfen bei uns grundsätzlich nur dann anerkannt werden, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind. Ausnahmen sind unter Umständen dann denkbar, wenn Familiengerichte im Einzelfall zu der Einschätzung gelangen, dass die Untergrenze bei einem der Partner bei 16 Jahren liegen darf. Das kann dann akzeptabel sein, wenn sich eine konkrete Beziehung trotz der Minderjährigkeit eines Partners als emotional tragfähig erweist und kein Zwang ersichtlich ist“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Damit würde sich die Ehemündigkeit zukünftig ausschließlich an der derzeitigen Rechtslage für Eheschließungen in Deutschland orientieren. Diese hat sich aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes in der Vergangenheit bewährt. Entscheidend muss aus Sicht des Verbandes vor allem die Meinung des minderjährigen Ehepartners sein, die unbedingt zu berücksichtigen ist. Bisher werden Kinderehen in Deutschland dann nicht anerkannt, wenn ein Partner jünger als 14 Jahre ist. Bei Ehen, die mit 14-jährigen oder älteren Minderjährigen geschlossen wurden, haben die Gerichte einen Ermessensspielraum.
Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich zudem dafür aus, im Zuge der angestrebten Rechtsreform zu im Ausland geschlossenen Ehen von Minderjährigen grundsätzlich über die rechtlichen Auswirkungen solcher Eheschließungen zu debattieren. Anstatt die Ausnahmeregelung des § 1303 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu kippen, sollte diskutiert werden, ob zukünftig nicht eine Modifizierung des § 1633 BGB vonnöten ist. Nach derzeitiger Rechtslage dürfen verheiratete Minderjährige selbst darüber bestimmen, wo sie sich aufhalten und mit wem sie Umgang haben möchten. Aus Kinderschutzgründen könnte eine Ergänzung vorgenommen werden, wonach hier die Eltern oder das Jugendamt weitergehende Rechte als bisher erhalten.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk vom 05.09.2016
Termine zum Thema
-
25.04.2024
Fachkonferenz Hannover: Kinderschutzkonzepte
-
06.05.2024
Symposion 2024: Gesellschaft neu denken - Kinderrechte für alle!
-
15.05.2024
17. Kinder- und Jugendschutzkonferenz des Landes M-V! „Alle Kinder und Jugendlichen im Blick?!“
-
10.06.2024
Klimaschutz ist Kinderschutz. Herausforderungen und Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe in der Klimakrise
-
24.07.2024
Kinderstädte - Beteiligung erlebe, ausprobieren, verstehen
Materialien zum Thema
-
Broschüre
Kinder- und Jugendhilfe in der Krise Zur Frage der Rechtmäßigkeit pauschaler Standardabsenkung bei (vorläufiger) Inobhutnahme und Hilfegewährung für geflüchtete unbegleitete Minderjährige
-
Broschüre
Mitsprechen, mitbestimmen, mitgestalten – Praxiswissen zu Beteiligung in der Heimerziehung (SOS kompakt, Ausgabe 8)
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Seminarkonzept – Kinderrechtebasierte Demokratiebildung Konzept, Unterrichtsimpulse und Materialien zur Verankerung kinderrechtebasierter Demokratiebildung in der fachschulischen Ausbildung pädagogischer Fachkräfte
-
Expertise / Gutachten
Rechtsgutachten des DIJuF: "Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe"
-
Zeitschrift / Periodikum
Peer-to-Peer im Jugendschutz - KJug 4-2023
Projekte zum Thema
Institutionen zum Thema
-
Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstsein
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
faX Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend für Stadt und Landkreis Kassel
-
Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
-
Sonstige
ZAnK – Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte und Mediation
-
Sonstige
Koordinationsstelle Kinderarmut des LVR-Landesjugendamts (Landschaftsverband Rheinland)