Jugendpolitik

Deutsches Kinderhilfswerk fordert Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der öffentlichen Anhörung der Verfassungskommission des Landtages von Nordrhein-Westfalen, das Wahlalter bei Landtagswahlen auf 16 Jahre abzusenken.

28.08.2014

„Wir müssen die Kinder und Jugendlichen ernster nehmen und ihnen auf Augenhöhe begegnen. Auch Minderjährige verfolgen gesellschaftliche Prozesse aufmerksam, fühlen sich jedoch zu einem großen Teil von den politischen Parteien nicht vertreten. Nordrhein-Westfalen sollte bei der Wahlaltersgrenze dem guten Beispiel der Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein folgen, in denen die Altersgrenze auf Landesebene bereits auf 16 Jahre abgesenkt wurde“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Eine Senkung des Wahlalters trägt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch dem veränderten Altersaufbau der Gesellschaft Rechnung. Seit einigen Jahren gibt es mehr Rentner als Kinder und Jugendliche. Mit dieser veränderten Struktur sind die Möglichkeiten der jungen Bevölkerung gesunken, ihre Interessen wahrzunehmen und durchzusetzen.

„Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in einer Studie festgestellt, dass das Interesse an politischer Mitbestimmung bis zum Alter von 15 Jahren ansteigt, danach gibt es einen Bruch. Wir verlieren viele Jugendliche für die Ausgestaltung unserer Demokratie, auch weil sie vielerorts schlechte Erfahrungen mit Beteiligungsmodellen machen, die von den Erwachsenen als Pseudobeteiligung inszeniert werden. Das sollte uns zum Handeln auffordern und veranlassen, echte Beteiligungsmöglichkeiten gesetzlich zu verankern, beispielsweise durch die Absenkung des Wahlalters“ so Krüger weiter.

„Neben einer Absenkung des Wahlalters brauchen wir eine verstärkte Öffnung der Schulen sowie der Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe für dieses Themenfeld. So wie Mitwirkungsinitiativen vor allem dort funktionieren, wo es eine Begleitung durch Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe gibt, sollte ein Wahlrecht für Kinder und Jugendliche zu einer Kultur der Demokratieerziehung führen, durch die die Legitimation unseres demokratischen Systems nachhaltig gestärkt wird. Außerdem spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk für eine intensive Diskussion darüber aus, wo es parallel zu einer Änderung der Altersgrenzen beim aktiven Wahlrecht auch zu einer Änderung der Altersgrenzen beim passiven Wahlrecht kommen könnte. Hier muss allerdings die Frage der beschränkten Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen erörtert werden, da die Wahl in Gremien mit Entscheidungsbefugnissen den Status der vollen Geschäftsfähigkeit erfordert“ so Krüger abschließend.

Redaktion: Uwe Kamp

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