Jugendpolitik
Deutsches Kinderhilfswerk: Flüchtlingskindern endlich eine Zukunftsperspektive geben
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundesregierung und Bundestag auf, Flüchtlingskindern in Deutschland endlich eine Zukunftsperspektive zu geben.
29.11.2012
„Mit den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes grenzt die Bundesregierung rund 40.000 Kinder in Deutschland aus und gefährdet vorsätzlich das Kindeswohl“, erklärt der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zum Asylbewerberleistungsgesetz. „Das Asylbewerberleistungsgesetz und weitere Regelungen bewirken, dass Kinder in Deutschland unter Bedingungen heranwachsen, die ihnen elementare Lebenschancen und eine gesunde Entwicklung vorenthalten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. Juli 2012 deutlich gemacht, dass gesetzliche Gestaltungsspielräume ihre Grenzen haben. Leider hat es die Bundesregierung versäumt, dieses Urteil zu einem generellen Umdenken über ihren Umgang mit Flüchtlingskindern zu nutzen“ so Krüger weiter.
Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes widersprechen die Lebensbedingungen von Kindern, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, Artikel 27 der UN-Kinderrechtskonvention, wonach jedes Kind ein Recht auf einen seiner Entwicklung angemessenen Lebensstandard hat, ebenso wird die von Artikel 26 garantierte soziale Sicherheit nicht gewährleistet. Ein Leben unter den Bedingungen des Asylbewerberleistungsgesetzes gefährdet das Kindeswohl und stellt eine Verletzung des Diskriminierungsverbots gemäß Grundgesetz und nach Artikel 2 der UN-Kinderrechtskonvention dar. So haben sie nur bei einer akuten Erkrankung oder Schmerzen das Recht auf medizinische Behandlung. Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte, Zahnspangen, Rollstühle oder die Behandlung schlecht verheilter Knochenbrüche werden in der Praxis nicht oder nur nach zähen Verhandlungen gewährt. Zudem werden Kinder durch das Asylbewerberleistungsgesetz vom Leistungsbezug des Bildungs- und Teilhabepakets ausgeschlossen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ermittlung der Hartz IV-Sätze müssen auch die Sozialleistungen für Asylsuchende und Flüchtlinge neu geregelt werden, da diese ebenfalls nicht transparent und nachvollziehbar berechnet wurden und selbst nach Einschätzung der Bundesregierung gegen das Grundgesetz verstoßen. Dieses Urteil hat die Bundesregierung bezogen auf Flüchtlingskinder nunmehr fast drei Jahre ignoriert. Und auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli dieses Jahres hat es die Bundesregierung bisher nicht geschafft, durch gesetzgeberische Maßnahmen die Situation der Flüchtlingskinder zu verbessern. Das ist ein kinderpolitisches Trauerspiel und widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention ebenso wie den Grundgedanken des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
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