Jugendpolitik
Deutsches Kinderhilfswerk: Bundesrat muss sich beim Lärm auf Jugendspieleinrichtungen fokussieren
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heute im Bundesrat behandelten Antrags zu einer Länderöffnungsklausel beim Lärmschutz, den Jugendlärm zu privilegieren, statt allgemeine Ausnahmen zu schaffen. Verbesserungen beim Thema Jugendlärm sind dringend notwendig.
11.07.2014
Jugendspieleinrichtungen (z.B. Bolz-und Streetballplätze sowie Skateranlagen) unterliegen derzeit nicht der 18. Immissionsschutzverordnung. Gerichte und Verwaltungen ziehen diese Verordnung allerdings häufig zur Beurteilung solcher Einrichtungen heran. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten Jugendspieleinrichtungen in der Anwendung der Verordnung aufgenommen werden. Die Regelungen für diese Anlagen sollten so gestaltet sein, dass auch Jugendlärm als entwicklungsbedingte Immission akzeptiert wird. Dadurch würden Bolzplätze und ähnliches im näheren Wohnumfeld der Nutzer ermöglicht.
„Die Rechtposition von Jugendlichen muss analog der von Kindern geschützt werden. Gerade angesichts der abnehmenden Fläche, die für Jugendliche im öffentlichen Raum zur Verfügung steht, muss unsere Gesellschaft Jugendliche in ihrer Sozialisation akzeptieren. Bolzplätze dürfen nicht mit Sportanlagen gleichgesetzt werden, die insbesondere aufgrund von Beschallungsanlagen und dem An- und Abfahrtsverkehr größere Abstände zur Wohnbebauung verlangen. Für Bolzplätze und Jugendsportanlagen sind vielmehr eigenständige Regelungen notwendig“, fordert Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Wöchentlich erreichen uns Berichte über Jugendeinrichtungen, Bolzplätze oder Treffpunkte von Jugendlichen, die von Schließung bedroht sind. Wir brauchen eine Regelung, die rechtliche Klarheit schafft und Konflikte minimiert“, so Hofmann weiter „Die Auseinandersetzungen beispielsweise um Öffnungszeiten für Bolzplätze zeigen, dass hier dringend etwas geschehen muss. Kommunen bauen in vorauseilendem Gehorsam teure Lärmschutzwände wegen neuer Anwohner. Es kann nicht angehen, dass Spiel- und Bolzplätze immer noch vor Gericht dem Ruhebedürfnis Einzelner unterliegen.“
„Die Rechtsunsicherheit in diesem Bereich ist für die Kommunen eines der Top-Investitionshemmnisse. Klarstellungen des Gesetzgebers würden also helfen, Städte jugendfreundlicher zu gestalten. Auch Jugendlichen muss es möglich sein, ihrem Bewegungsdrang im öffentlichen Raum nachzugehen. Um den durch spielende Kinder und Jugendliche erzeugten Lärm grundsätzlich zu privilegieren, ist eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz sinnvoll.“
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