Jugendpolitik

Deutsches Kinderhilfswerk: Bundesbeauftragten für Kinderrechte einsetzen

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert CDU, CSU und SPD dazu auf, im Koalitionsvertrag die Einsetzung eines Bundesbeauftragten für Kinderrechte zu vereinbaren.

20.11.2013

„24 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention muss Deutschland in dieser Frage endlich einen Schritt weiter kommen. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland bereits im Jahr 1995 eine entsprechende Empfehlung gegeben. Der heutige Tag der Kinderrechte sollte im Rahmen der Koalitionsverhandlungen dazu genutzt werden, ein starkes Zeichen für Kinder in Deutschland zu setzen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinder in Deutschland brauchen eine staatliche Institution, die sich bundesweit wirkungsvoll für ihre Rechte einsetzt. Der Bundesbeauftragte für Kinderrechte soll sich gezielt und differenziert der Wahrung und Erweiterung von Kinderrechten in allen gesellschaftlichen Bereichen widmen. Dementsprechend sollte zu den Aufgaben des Bundeskinderrechtsbeauftragten auch gehören, die Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zu beobachten und auf die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls im Sinnes des Artikels 3 der UN-Kinderrechtskonvention hinzuwirken“ so Hofmann weiter.

Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes werden die Interessen und Belange von Kindern in Deutschland nach wie vor unzureichend berücksichtigt. Kinder spielen in Politik und Gesellschaft noch immer eine untergeordnete Rolle. „Ein Bundesbeauftragter für Kinderrechte ist aber kein Ersatz für die direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Wir müssen in Deutschland dringend die Rahmenbedingungen dafür verbessern, dass Kinder ihre Rechte und Interessen selbst wahrnehmen und durchsetzen können“, so Hofmann abschließend.

Zudem spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland dafür aus, einen Aktionsplan für ein kinderfreundliches Deutschland zu verabschieden. Das gehört auf der politischen Agenda ganz nach oben. Kernpunkte eines solchen Aktionsplans müssen die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, ein Nationales Programm zur Bekämpfung der Kinderarmut, die strukturelle Verankerung der Beteiligung von Kindern und die Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland sein. Weitere Kernpunkte sollten vor allem die Absenkung der Wahlaltersgrenze, die quantitative und qualitative Stärkung der frühkindlichen Bildung und die Steigerung der Bildungsgerechtigkeit sein.

Redaktion: Uwe Kamp

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