Jugendpolitik

Deutsches Kinderhilfswerk: Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Brandenburg müssen ausgebaut werden

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert einen Ausbau der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Brandenburg.

03.06.2013

„Das Recht auf Beteiligung ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention verbindlich festgeschrieben. Es sollte zukünftig auf allen Ebenen sichergestellt sein, dass Kinder und Jugendliche bei Entscheidungen, die ihre Interessen berühren, mitreden können. Partizipation ist ein Menschenrecht und dient sowohl der Demokratieförderung als auch der Bildung. Kinder und Jugendliche, die sich aktiv mit ihrer Umwelt auseinandersetzen, begreifen deren Zusammenhänge. Diese Zusammenhänge dienen dem Ausbau von informellen und non-formalen Wissen. Wer sich Dinge erschlossen hat, weiß deren Wert zu schätzen und zu verteidigen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, zu Beginn des Fachtages „Kommunale Zukunftssicherung – Jugendbeteiligung eine Antwort auf drängende kommunale Zukunftsfragen?“ an der Fachhochschule Potsdam. Der Fachtag wird von der Fachhochschule Potsdam gemeinsam mit dem Paritätischen Landesverband Brandenburg und dem Landesjugendring Brandenburg in Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk veranstaltet.

„Wenn sich Kinder und Jugendliche in sie selbst betreffende oder andere wichtige Vorhaben einbringen, so führt dieses nicht nur zu einer Steigerung der Eigenverantwortung, sondern auch zu einer Steigerung der Verantwortung für die Mitmenschen. Diese Selbst- und Mitverantwortung sind das Fundament einer demokratischen Gesellschaft. Sie ermöglicht die Herausbildung ethischer und politischer Maßstäbe, die verfassungsfeindliche und undemokratische Tendenzen in der Gesellschaft schwächen oder verhindern können“ so Hofmann weiter.

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Städten und Gemeinden muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes in der Gemeindeordnung verpflichtend eingeführt werden. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen macht Sinn, weil sie zum einen ein Recht der Kinder und Jugendlichen ist, zum anderen Kinder und Jugendliche so unmittelbar demokratische Erfahrungen machen können. Damit würde das Land Brandenburg auch den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes nachkommen. Zudem würde die Veränderung der Gemeindeordnung dem Aktionsplan des Europarates für die „Partizipation von Kindern und Jugendlichen“ entsprechen.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Brandenburg umfassend gesetzlich normiert werden. Dazu gehört die Erweiterung der Landesverfassung um einen Passus, der die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verbindlich regelt. Zudem sollten die Beteiligungsmöglichkeiten in Schulen und Kindertageseinrichtungen ausgebaut werden. Dazu hat das Deutsche Kinderhilfswerk bereits Vorschläge zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes und des Schulgesetzes vorgelegt. Außerdem regt das Deutsche Kinderhilfswerk eine Änderung der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung an, nach der öffentliche Aufträge für Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, ohne angemessene Beteiligung ungültig sind.

Redaktion: Uwe Kamp

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