Jugendpolitik
Deutscher Kinderschutzbund: Kindergrundsicherung ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit
Anlässlich der Öffentlichen Anhörung zum Starke-Familien-Gesetz am 11.03.2019 im Familienausschuss des Bundestages fordert der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) einen kompletten Umbau der Familienförderung. Zwar sehe das Gesetz richtige Ansätze vor, drehe aber insgesamt nur an kleinen Stellschrauben, kritisiert der Verband. Notwendig sei eine durchschlagende Lösung, um die sozialen Ungerechtigkeiten des Familienleistungsausgleiches zu beseitigen.
14.03.2019
Um bürokratische Hürden tatsächlich abzubauen und die Inanspruchnahme zustehender Leistungen nachhaltig zu verbessern, fordert der DKSB eine mutige Reform hin zu einer Kindergrundsicherung. „Es ist gut, dass Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabepaket jetzt endlich reformiert werden. Das war längst überfällig. Der bürokratische Aufwand war zum Beispiel bei der Erhebung des Eigenanteils von einem Euro für das Mittagessen in der Schule absurd hoch. Ein großer Wurf ist die Reform jedoch leider nicht“, kritisiert Heinz Hilgers, DKSB-Präsident.
Reform von Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabepaket
Das Starke-Familien-Gesetz sieht vor, dass beide Leistungen bis 2021 reformiert werden. Dabei sollen unter anderem die Höhe des Kinderzuschlags an das sächliche Existenzminimum gekoppelt, die sogenannte Abbruchkante abgemildert und der Eigenanteil beim Mittagessen in der Schule und der Schülerbeförderung abgeschafft werden. Laut Bundesregierung werden für die Reform insgesamt 1,5 Milliarden Euro eingeplant.
„Dass für die Reform nicht mehr Geld veranschlagt wurde, zeigt klar, dass weiterhin nur mit einer Inanspruchnahme des Kinderzuschlags von 35 Prozent gerechnet wird. Damit lebt die große Mehrheit der Bezugsberechtigten weiter in verdeckter Armut“, stellt Hilgers fest. Auch das Bildungs- und Teilhabepaket erreicht viel zu viele Kinder nicht. Die Inanspruchnahme des 10-Euro-Teilhabegutscheins liegt für Kinder im Hartz IV- Bezug laut einer Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes im Durchschnitt nur bei nur 15 Prozent. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2010 geurteilt, auch Bildung und Teilhabe seien Teil des kindlichen Existenzminimums.
Mit einer Kindergrundsicherung konsequent vom Kind aus denken
„Wir müssen weg von einer Sozialleistung mit Bedürftigkeitsprüfung hin zu einer umfassenden Reform des Familienleistungsausgleiches. Eine Kindergrundsicherung, auf die alle Kinder einen Rechtsanspruch haben, ist daher der richtige Weg. Mit Inanspruchnahmen von 15 oder 35 Prozent geben wir uns nicht zufrieden. Alle Kinder müssen tatsächlich erreicht werden, also muss auch die Inanspruchnahme bei 100 Prozent liegen. Das ist für uns eine Gerechtigkeitsfrage“, so Heinz Hilgers weiter. Die Kindergrundsicherung denkt dabei konsequent vom Kind aus, gestaltet den Familienleistungsausgleich gerechter und gewährleistet das Existenzminimum für alle Kinder.
Der DKSB fordert gemeinsam mit 13 weiteren Verbänden und 13 wissenschaftlichen Unterstützer/-innen eine Kindergrundsicherung von aktuell 628 Euro. Eine Vielzahl von Leistungen geht in der Kindergrundsicherung auf, sie soll automatisch ausgezahlt werden und sozial gerecht mit steigendem Einkommen sinken.
Weitere Informationen dazu finden sich unter www.kinderarmut-hat-folgen.de.
Quelle: Deutscher Kinderschutzbund e.V. vom 11.03.2019
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