Jugendpolitik

Caritasverband Bremen: Sechsmonatiger Zivildienst ist für Betreute unzumutbar

Caritasdirektor Martin Böckmann erläuterte, weshalb die Caritas in Bremen und im Bistum Osnabrück die Auswirkungen der angekündigten Wehrpflichtverkürzung sehr kritisch sieht.

06.11.2009

„Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Wehrpflicht auf sechs Monate verkürzt wird. Das trifft den Zivildienst im Herzen. Ein sechsmonatiger Zivildienst macht in vielen Einsatzfeldern keinen Sinn. Alte und kranke Menschen oder Kinder brauchen viel Zeit, um Vertrauen zu „ihrem“ Zivi aufzubauen. Wenn alle halbe Jahre neue Personen kommen, ist das für viele Menschen in unseren Einrichtungen nicht mehr zumutbar.“

Nach Abzug von Urlaubszeiten und Lehrgängen wird zukünftig ein Zivi nur noch knapp fünf Monate an seiner Dienststelle präsent sein. Da die meisten Zivildienststellen im Sommer angetreten werden, werden viele Einsatzstellen zukünftig eine noch längere Besetzungslücke haben. „Für viele Einrichtungen wird sich dann die Frage stellen, ob es zu verantworten und sinnvoll ist, Zivildienstleistende zu beschäftigen“, befürchtet Böckmann.

Auch für die Zivis wird die neue Regelung Nachteile mit sich bringen: „Wer im Sommer seinen Dienst antritt, wird zu Beginn des Folgejahres entlassen werden. Studienplätze und Lehrstellen werden aber erst in der zweiten Jahreshälfte besetzt“, sagt Caritasdirektor Böckmann. „Bisher ist es nicht möglich, dass Zivis ihren Dienst freiwillig verlängern können, um diese Lücke zu überbrücken. Eine freiwillige Verlängerung ist nur wehrpflichtigen Soldaten erlaubt. Das halten wir für eine gravierende Ungerechtigkeit.“ Böckmann schlägt deshalb vor, dass die Verkürzung der Wehrpflicht überdacht wird. „Wir erwarten, dass die negativen Folgen der Wehrdienstverkürzung aufgefangen werden. Die Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung bei gleichen Rahmenbedingungen oder ein unkomplizierter Übergang in einen Freiwilligendienst im Anschluss an den Zivildienst sind wünschenswerte Ergänzungen. Auf jeden Fall muss die Regelung aus dem Koalitionsvertrag nachgebessert werden.“

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