Jugendpolitik

Bundestagsanhörung zum Kindergeld – Finanzielle Verbesserungen möglichst noch zum Jahreswechsel

Das Kindergeld, der Kinderfreibetrag, der Kinderzuschlags, der Unterhaltshöchstbetrages und Ausgleich der Kalten Progression sind Thema einer öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag. Die Regierungsfraktionen hatten einen entsprechenden Antrag eingebracht und wollen die finanziellen Verbesserungen für Kinder und Familien möglichst schnell umsetzen.

18.10.2016

Der Finanzausschuss wird sich am Mittwoch, den 19. Oktober, in einer öffentlichen Anhörung u.a. mit der Anhebung des Kindergeldes befassen. Die öffentliche Anhörung findet im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses statt und beginnt um 14.00 Uhr. Wegen der umfangreichen Tagesordnung wurde die Dauer der Anhörung von zwei auf drei Stunden erhöht.

Der Ausschuss befasst sich mit dem von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Änderungsantrag zur "Anhebung des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes, des Kinderzuschlags, des Unterhaltshöchstbetrages und zum Ausgleich der Kalten Progression". Hierzu werden die Fraktionen noch Sachverständige benennen.

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hatten in einer Sitzung des Finanzausschusses am Montag beschlossen, den Änderungsantrag zum Thema der Anhörung zu machen. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten dies wegen der Kurzfristigkeit des Vorhabens abgelehnt.

Es sei kaum möglich, so kurzfristig Sachverständige zu benennen. Die CDU/CSU-Fraktion entgegnete, es müsse zügig gehandelt werden, damit die Verbesserungen für Familien und Kinder rechtzeitig zum Jahreswechsel in Kraft gesetzt werden könnten.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (<link mail an das sekretariat des>finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

Quelle: Heute im Bundestag vom 18.10.2016

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