Deutsches Kinderhilfswerk
Bundesregierung und Länder müssen eigene Versprechen ernst nehmen
Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei der Diskussion über die Beibehaltung von Restriktionen für Kinder und Jugendliche in der Corona-Pandemie Bund und Länder an, die eigenen Versprechen der letzten Wochen ernst zu nehmen.
02.03.2021
Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation werden die Einschränkungen im Alltag von Kindern und Jugendlichen auch im Vorfeld der Bund-Länder-Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am 03. März 2021 von den Regierungen einmal mehr nur als Randthemen betrachtet.
„Es ist schon bezeichnend, dass ausführlich über Friseurtermine, Kosmetikstudios und Baumarktöffnungen diskutiert wird, Schulen und Kitas nach Medienberichten in der Beschlussvorlage aber anscheinend nicht einmal erwähnt werden. Außer eher rudimentären Verbesserungen und partiellen Öffnungen bei Schulen und Kitas bleibt das Kindeswohl damit weiterhin auf der Strecke. So fehlt es beispielswiese an wahrnehmbaren Anstrengungen der Bundesregierung, um die Entwicklung und Zulassung von Corona-Impfstoffen für Kinder und Jugendliche zu forcieren. Und während die Profiligen der großen Sportverbände allesamt im Wettkampfmodus sind, sehen Kinder Sportplätze und Sporthallen nur von Weitem. Hier muss es dringend zu einer Verschiebung des Fokus kommen, damit Kinder und Jugendliche nicht die Verliererinnen und Verlierer der Corona-Pandemie bleiben“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Ängste, Vereinsamung, Unsicherheiten und Depressionen
„Die teils dramatischen Berichte aus Kinder- und Jugendarztpraxen, aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Kinderhäusern zeigen ganz deutlich, dass sowohl Ängste, Vereinsamung, Unsicherheiten und Depressionen bei Kindern und Jugendlichen als auch innerfamiliäre Konflikte deutlich zunehmen. Es braucht deshalb mehr als Absichtsbekundungen und warme Worte, um Kinder und Jugendliche in der Corona-Pandemie zu unterstützen. Die in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Vorrangstellung des Kindeswohls darf keine leere Worthülse sein. Die Konvention ist geltendes Recht in Deutschland. Wir fordern Bund, Länder und Kommunen auf, hier entsprechend dieser Vorgaben zu handeln“, so Hofmann weiter.
Öffnung von Sport und Kinder- und Jugendarbeit
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss, sofern ausreichende Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen vorgelegt werden, Kinder- und Jugendsport ebenso wieder möglich sein wie die Kinder- und Jugendarbeit insgesamt. Gerade angesichts der massiven Einschränkungen in Schulen und Kitas braucht es außerschulische Angebote, die soziale Interaktion ermöglichen, Bewegungs- und Ernährungsangebote für Kinder und Jugendliche aufrechterhalten sowie eine Ansprechfunktion in schwierigen familiären Situationen bieten.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
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