Jugendpolitik

Bundesjugendkuratorium: Junge Menschen in der Politikberatung – Empfehlungen für mehr Beteiligung

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) gibt in seiner Stellungnahme Empfehlungen, wie junge Menschen mit ihren Anliegen und Interessen grundsätzlich und nachhaltig in politische Beratungsprozesse der Bundespolitik stärker eingebunden werden können. Insbesondere fordert das Sachverständigengremium der Bundesregierung eine nachhaltige Infrastruktur, Qualitätsstandards, ein ausdifferenziertes Monitoring und altersgerechte Formate.

21.11.2019

Junge Menschen fordern gegenwärtig, wie sich beispielsweise mit den Protesten für mehr Umwelt- und Klimaschutz („Fridays for Future“) zeigt, die Politik heraus. Sie machen ihr Wissen deutlich und verlangen neue Antworten der Politik für eine bessere Gegenwart und Zukunft. Aus Sicht des Bundesjugendkuratoriums (BJK) findet jedoch die Bundespolitik weitgehend ohne eine ernsthafte Auseinandersetzung mit jungen Menschen statt. Junge Menschen sind in den politischen Beratungsformen kaum vertreten. Das Wissen der jungen Generation in unserer Gesellschaft soll laut BJK in allen Politikfeldern nicht nur stärker diskutiert, sondern auch in politische Aushandlungs- und Entscheidungsprozesse einfließen.

Kinder- und Jugendpolitik mit jungen Menschen gestalten

Das BJK betont in seinen Empfehlungen die Wichtigkeit, junge Menschen mit ihren unterschiedlichen Erfahrungen und sozialen Hintergründen in die Politikberatung einzubeziehen. Besondere Beachtung wird der Frage nach den Zugängen erteilt. Gefordert werden u.a. eine nachhaltige Infrastruktur, Qualitätsstandards, ein ausdifferenziertes Monitoring und altersgerechte Formate. Entscheidungsträgerinnen und -träger werden aufgefordert, sich neuen, auch digitalen Räumen junger Menschen anzunähern.

Das BJK spricht sich für eine Kinder- und Jugendpolitik aus, die nicht nur für, sondern mit jungen Menschen gestaltet wird und die angesichts der demografischen Entwicklungen als politisches Signal an die junge Generation verstanden werden kann. 30 Jahre nach der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention im November 1989 sollte dies ein Anspruch jeder Politik sein!

Zentrale Empfehlungen des Bundesjugendkuratoriums

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) fordert mit seiner Stellungnahme zu einer Auseinandersetzung darüber auf, wie die junge Generation grundsätzlich und nachhaltig in Beratungsprozesse der Bundespolitik eingebunden werden kann. Die bisherigen politischen Beratungsformen sind ganz überwiegend Erwachsenen vorbehalten. Sie setzen einen spezifischen Experten/-innenstatus und oftmals die Beteiligung an durchsetzungsstark organisierten Strukturen voraus. Zudem sind die etablierten Formate für junge Menschen äußerst voraussetzungsvoll oder kaum zugänglich. Vor diesem Hintergrund formuliert das BJK in dieser Stellungnahme Empfehlungen für eine umfassende infrastrukturelle Absicherung der Beteiligung junger Menschen in der Politikberatung auf Bundesebene.

  • Notwendig ist eine systematische Bestandsaufnahme in allen Ministerien, Ressorts und Organen der Bundespolitik, wo und in welchen Kontexten auf Bundesebene welche jungen Menschen in die Politikberatung eingebunden sind.
  • Es ist ein Konzept zu entwickeln, wie welche Gruppen junger Menschen mit ihren jeweiligen Erfahrungen angesprochen werden können und sollen. Besondere Aufmerksamkeit muss der Frage nach den Zugängen zu politischen Beratungsprozessen erteilt werden.
  • In Bezug auf die Lebensalter sind differenzierte altersgerechte Informationsangebote, Zugänge und Instrumente zu entwickeln und Selbstorganisationen von jungen Menschen in allen Lebensaltern zu unterstützen.
  • Wichtig ist die Entwicklung einer nachhaltigen Infrastruktur und von Qualitätsstandards für die Beteiligung von jungen Menschen in der Politikberatung, über die junge Menschen in die Beratungsprozesse wirkungsmächtig in der Breite eingebunden werden.
  • Bei der Beteiligung junger Menschen in der Politikberatung ist ein systematisches Monitoring mit regelmäßiger Berichtspflicht zu etablieren.
  • In der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission) des Bundestages ist anzuregen, sich dafür einzusetzen, ombudschaftliche Verfahren und Institutionen zu etablieren, über die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beraten und unterstützt werden, wenn sie ihre Beteiligungsrechte nicht wahrnehmen können.
  • Neuere Entwicklungen – zum Beispiel in Bezug auf Digitalisierung, Umweltschutz, regionale Disparitäten, Ganztagsbetreuung – sind sowohl in der Form der Beteiligung als auch als Gegenstand der Beteiligung in der Politikberatung von jungen Menschen aufzunehmen. Entscheidungsträger/-innen sind zudem aufgefordert, sich neuen – auch digitalen – Räumen anzunähern, in denen junge Menschen sich austauschen, eine politische Meinung bilden und diese mitteilen.

Die vollständige Stellungnahme des BJK mit ihren ausführlichen Analysen steht als Download zur Verfügung: www.bundesjugendkuratorium.de/stellungnahmen

Hintergrund

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen. Weitere Informationen: www.bundesjugendkuratorium.de

Quelle: Bundesjugendkuratorium vom 13.11.2019

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