Jugendpolitik

Bund unterstützt 186 kommunale Projekte in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat eine Förderung in Höhe von 300 Millionen Euro für Projekte zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur beschlossen. Die Mittel sollen noch in diesem Jahr verausgabt werden.

15.04.2019

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung vom 10.04.2019 die Förderung von 186 kommunalen Projekten beschlossen. Die Kommunen werden im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gefördert, für das derzeit 200 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hatte dazu im vergangenen Jahr einen Förderaufruf gestartet. Städte und Gemeinden haben rund 1.300 Interessenbekundungen eingereicht.

Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Die große Resonanz auf den Förderaufruf zeigt den hohen Investitionsbedarf bei der Sanierung vieler kommunaler Einrichtungen. Ich freue mich, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages den Bedarf ebenfalls gesehen hat und nun die Förderung von über 180 Projekten beschlossen hat. Mit den Investitionen können nicht nur Sportstätten, Jugend- und Kultureinrichtungen erhalten werden. Sie machen die Kommunen auch zu lebenswerteren Orten und tragen so zum gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort bei.“

Der Haushaltsausschuss hat Projekte mit einem Gesamtvolumen in Höhe von insgesamt rund 300 Millionen Euro beschlossen. Er fordert die Bundesregierung daher auf, die erforderlichen zusätzlichen Mittel noch im Laufe des Jahres 2019 vollständig im Haushalt des BMI auszubringen. Das BMI wird die dazu erforderlichen Schritte einleiten.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm stehen mit einer Liste der geförderten Projekt beim Bundesinnenministerium zur Verfügung. Informationen zum Projektaufruf von 2018 finden sich auch in der Berichterstattung auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe.

Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vom 11.04.2019

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