Jugendpolitik

Bündnis fordert Reform zur Einführung einer Kindergrundsicherung

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert eine konsequente und mutige Reform zur Einführung einer Kindergrundsicherung und nennt Kriterien, an denen sich die Pläne messen lassen müssen. Oberstes Ziel müsse sein, die Kinderarmut entschlossen zu bekämpfen und das Existenzminimum für alle Kinder zu sichern.

16.08.2018

Der Vorschlag, für den das Bündnis seit fast 10 Jahren eintritt, sieht eine Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit 619 Euro pro Kind und Monat vor, die mit steigendem Haushaltseinkommen abgeschmolzen wird. Die Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister (ASMK) will noch in diesem Jahr ein Konzept für die Einführung einer Kindergrundsicherung vorlegen.

Konzept für eine Kindergrundsicherung

„Wir begrüßen es sehr, dass die Arbeits- und Sozialminister/-innen der Länder aktuell umfassende Reformkonzepte prüfen und ein Konzept für eine Kindergrundsicherung vorlegen wollen. Zudem freuen wir uns über die Beteiligung zahlreicher Akteure aus der Zivilgesellschaft. Wir erwarten nun, dass endlich entscheidende Schritte unternommen werden, um die drängenden Probleme anzugehen“, erklärt Christiane Reckmann, Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. Die ASMK will im Dezember ein erstes Konzept für eine Kindergrundsicherung vorlegen, die vorbereitende Arbeitsgruppe Kindergrundsicherung tagt dazu am 21. August 2018.

Kinderrechte auf soziale Sicherheit

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG hat seinen Vorschlag in diesen Prozess eingebracht. „Die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen dürfen keine leere Worthülse sein. Es ist an der Zeit, dass sich die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland endlich auf die Situation armer Kinder und Jugendlicher auswirkt, deshalb muss jedes Kind in Deutschland Anspruch auf eine Kindergrundsicherung haben“, erklärt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Alle Kinder im Blick haben

„Für uns ist eines wichtig: Wo Kindergrundsicherung draufsteht, muss auch Kindergrundsicherung drin sein“, führt Christiane Reckmann fort. „Eine Grundsicherung für Kinder muss alle Kinder im Blick haben und Armut tatsächlich verhindern. Auch Zwischenschritte wie die nun anstehende Reform des Kinderzuschlags müssen sich an diesen Kriterien messen lassen.“

Kriterien für die Kindergrundsicherung

Diese Kriterien sind für das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG unverzichtbar:

  • Existenzminimum für alle Kinder sichern – das Nebeneinander unterschiedlich hoher kindlicher Existenzminima im Sozialrecht oder Steuerrecht muss beendet werden. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Die neue Leistung sollte an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das neben dem sächlichen Bedarf auch Bildung und Teilhabe umfasst. Im Gegenzug schlägt das Bündnis vor, dass Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers in der neuen Leistung aufgehen.
  • Sozial gerecht ausgestalten – die am stärksten von Armut betroffenen Gruppen müssen deutlich besser gestellt werden, etwa Alleinerziehende oder Familien mit mehreren Kindern. Die Kinder- und Familienförderung muss daher vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Starke Schultern können mehr tragen als Schwache, daher sinkt die Kindergrundsicherung mit steigendem Einkommen langsam ab. Wichtig ist dabei: Alle Familien profitieren, allerdings steigt der Förderbetrag für Kinder am unteren Einkommensrand deutlich an.
  • Unbürokratisch und direkt auszahlen – die Kindergrundsicherung muss einfach, unbürokratisch und automatisch ausgezahlt werden, damit sie auch tatsächlich ankommt. Schnittstellen zwischen Leistungen müssen gut aufeinander abgestimmt sein. Nicht-Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von ca. 60-70 Prozent sind nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben. Das Existenzminimum muss für jedes Kind gesichert sein.

Über das Bündnis

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich deshalb für eine monatliche einkommensabhängige Grundsicherung von derzeit maximal 619 Euro im Monat für jedes Kind ein. Dem Bündnis gehören 14 Verbände und 13 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Bündnis-Webseite:  www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Redaktion: Uwe Kamp

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