Jugendpolitik

BJR: Jugendbeteiligung darf kein Etikettenschwindel sein

Wie junge Menschen beteiligt werden können, was für politische Rahmenbedingungen dafür nötig sind und wie gelingende Jugendbeteiligung aussehen kann, damit haben sich die Delegierten der 155. Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings (BJR) in ihrem Themenschwerpunkt Partizipation intensiv auseinandergesetzt.

25.10.2019

In seiner jugendpolitischen Rede zum Auftakt der 155. Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings insistierte BJR-Präsident Matthias Fack, jungen Menschen das Wahlrecht ab 14 Jahren einzuräumen und verweist auf die Notwendigkeit, den Dialog zwischen jungen Menschen und der Politik zu verstärken: „Wer Jugend ernst nimmt, muss sie beteiligen und die Ergebnisse dieser Beteiligung ernst nehmen. Jugendbeteiligung darf kein Etikettenschwindel sein […] Wer etwas ändern will, lässt dem Taten folgen. Wir tun das mit der Kampagne #junggerecht.“

#junggerecht, das heißt für den BJR:

  • Junge Menschen wollen wählen: Der BJR macht sich seit 2005 für ein Wahlrecht ab 14 Jahre stark.
  • Deutlich zu machen, dass Kommunale Jugendpolitik von den Strukturen der Jugendarbeit vor Ort profitiert.
  • Beteiligung anstoßen, sodass junge Menschen auf kommunale Ebene politische Rahmenbedingungen für ihr Handeln und ihre Bedarfe vorfinden.
  • Engagement sichtbar machen: dem politischen Engagement junger Menschen eine Plattform geben.

Die BJR-Vollversammlung

Die Vollversammlung des BJR ist das höchste Beschlussfassende Gremium der Jugendarbeit in Bayern. Sie bestimmt die landesweiten Leitlinien, Ziele und Aufgaben des BJR und entscheidet über grundlegende Fragen der Gesamtorganisation. Zu ihrer 155. Sitzung tagte sie vom 19. bis 20. Oktober 2019 im Institut für Jugendarbeit in Gauting.

Die Beschlüsse der 155. Vollversammlung finden sich auf der BJR-Webseite.

Quelle: Bayerischer Jugendring vom 22.10.2019

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