Jugendpolitik

Bildungsbenachteiligte Jugendliche durch Modellprojekte stärken

Anlässlich einer Kleinen Anfrage der FDP zum Engagement der gemeinnützigen Organisation Teach First an Brennpunktschulen, informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort über Modellprojekte und Initiativen, die einen Beitrag zu Teilhabechancen und zur Förderung bildungsbenachteiligter Schülerinnen und Schüler leisten.

24.04.2019

Modellprojekt „Die Verfassungsschüler“

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert seit November 2017 die Teach First Deutschland GmbH im Rahmen einer Zuwendung für das Modellprojekt „Die Verfassungsschüler“. Das Pilotprojekt zielt darauf ab, Jugendliche mit und ohne Zuwanderungsgeschichte aus sozialen Brennpunkten für die Werte und Normen in unserer Demokratie zu begeistern und sie zur gesellschaftlichen Mitgestaltung zu motivieren.

Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drucksache 19/9196, PDF 228 KB) auf die Kleine Anfrage der FDP (Drucksache 19/8661, PDF 128 KB) zum Engagement der gemeinnützigen Organisation Teach First an Brennpunktschulen. Durchgeführt werde das Projekt an zwei Standorten. In Dortmund werde es von dem Verein der Stadtteilschule Dortmund umgesetzt, in Berlin von der Teach First. Die Zuwendung des BMI in Höhe von 250.236 Euro für das Modellprojekt „Die Verfassungsschüler“ sei für den Zeitraum vom 15. November 2017 bis 30. April 2019 bewilligt. Grundsätzlich falle der Einsatz von jungen Studienabsolventinnen und -absolventen („Fellows“) an Schulen mit besonderen pädagogischen und sozialen Herausforderungen im föderalen Bildungssystem Deutschlands in die Zuständigkeit der Länder. Das betreffe auch Fragen der Finanzierung und der Entlohnung, betont die Bundesregierung.

Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“

Mit dem Modellprogramm des Europäischen Sozialfonds (ESF) „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ würden Kommunen in Gebieten der Sozialen Stadt oder vergleichbaren Regionen dabei unterstützt, sozialpädagogische Beratungs- und Begleitangebote für schwer erreichbare junge Menschen anzubieten, die besondere Unterstützung am Übergang Schule-Beruf brauchen. Zur Zielgruppe gehörten auch junge Flüchtlinge. Die Bandbreite der Projekte reiche von aufsuchender Streetwork-Arbeit über unbürokratische Erstberatung in speziellen Anlaufstellen bis hin zu Angeboten intensiver Einzelfallarbeit und kreativen Gruppenprojekten, von denen auch das Wohnumfeld der jungen Menschen profitiere.

Die zweite Förderphase des ressortübergreifenden Programms (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) sei 2019 gestartet und laufe bis Mitte 2022. Das Fördervolumen betrage 86,8 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und 3,9 Millionen Euro aus Bundesmitteln.

Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“

Die Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ verfolge unter anderem das Ziel, förderbedürftige Jugendliche individuell und professionell zu begleiten, den Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung oder ein Studium strukturell zu verbessern sowie einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu ermöglichen. Die Initiative Bildungsketten sei 2010 vom BMBF ins Leben gerufen. Durch die Initiative seien unterschiedliche Förderinstrumente von Bund und Ländern miteinander verzahnt und aufeinander abgestimmt. Die Umsetzung erfolge durch landesspezifische Vereinbarungen zwischen dem Bund (BMBF und Bundesministerium für Arbeit und Soziales), der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem jeweiligen Land.

Die Bundesregierung betont grundsätzlich, dass der Grundstein für den individuellen Bildungsweg bereits im frühkindlichen Alter gelegt werde.

Gute-Kita-Gesetz und Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Angebote der Kindertagesbetreuung leisteten hier einen bedeutenden Beitrag zum Abbau herkunftsbedingter Ungleichheiten und damit zu Chancen und Bildungsgerechtigkeit, denn sie trügen zum guten Aufwachsen aller Kinder bei. Daher unterstütze der Bund mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro (2019: 493 Millionen Euro; 2020: 993 Millionen Euro; 2021: 1, 993 Millionen Euro; 2022: 1,993 Millionen Euro) bei Maßnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege sowie zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren bis hin zur Beitragsfreiheit.

Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2025 sei für die Bundesregierung ein prioritäres Vorhaben. Für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote stelle der Bund deshalb in dieser Legislaturperiode 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote erleichterten Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und verbesserten die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib – heute im bundestag Nr. 461 vom 24.04.2019

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