Jugendpolitik
Berlin: Neues Gesetz für mehr Jugendbeteiligung und Angebote für Kinder und Jugendliche
Am 1. Januar 2020 trat das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz in Berlin in Kraft. Berlin übernimmt damit eine bundesweite Vorreiterrolle und baut die Angebote für Kinder und Jugendliche stadtweit aus. Es kehrt den Abwärtstrend in der Finanzierung der Jugendarbeit um und zielt darauf ab, mehr Mitbestimmung für Kinder und Jugendliche zu schaffen.
13.01.2020
Mit Inkrafttreten des Berliner Jugendförder- und Beteiligungsgesetz möchte die Stadt Angebote für Kinder und Jugendliche ausbauen, z.B. Jugendfreizeiteinrichtungen und Abenteuerspielplätze, Festivals und Jugendreisen sowie Kinder- und Jugendparlamente. Das Gesetz stoppt den jahrelangen Abwärtstrend in der Finanzierung von Jugendarbeit und kehrt ihn um. Die Bezirke erhalten bis 2023 insgesamt 20 Millionen Euro mehr für die Jugendarbeit. Zusätzlich stehen auf der Landesebene ab 2021 noch einmal 5 Millionen Euro für berlinweite Schwerpunktsetzungen in einer wachsenden Stadt bereit.
Berlin gehört auch den Kindern und Jugendlichen
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Diese Stadt gehört auch den Berliner Kindern und Jugendlichen. Das neue Gesetz stellt sicher, dass es für sie ein vielfältiges Angebot gibt und schreibt vor, dass sie ein Mitbestimmungsrecht haben. Damit zeigen wir, dass wir Kinderrechte und die Beteiligung von jungen Menschen ernst nehmen.“
Das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz wurde am 7. Juni 2019 im Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sowie von CDU und FDP beschlossen. (Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – AG KJHG. Gesetz zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen).
Sukzessive Erhöhung des Budgets für Jugendarbeit
Mit der Einführung ist eine sukzessive Erhöhung des Budgets für Jugendarbeit in Berlin verbunden. In einem ersten Schritt werden in 2020 folgende Angebotsformen ausgebaut: Erholungsfahrten und
-reisen, internationale Begegnungen (3,35 Mio. Euro zusätzlich) und Unterstützung der Beteiligung von jungen Menschen (1,65 Mio. Euro zusätzlich).
Quelle: Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 27.12.2019
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