Jugendpolitik

BAG Landesjugendämter: Empfehlungen zu aktuellen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der Landesjugendämter hat Handlungsempfehlungen zur Beratung und Aufsicht bei Angeboten der stationären Erziehungshilfe mit freiheitsentziehenden Maßnahmen sowie zum Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen beschlossen. Außerdem verständigten sich die 17 Landesjugendämter auf eine gemeinsame Position zur Modernisierung der Adoptionsvermittlung und Vereinheitlichung der Adoptionsgesetzgebung.

26.06.2017

Die Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter hat auf ihrer Arbeitstagung vom 26. bis 28. April 2017 in Saarbrücken drei Papiere zu zentralen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen:  

  1. Sie hat Handlungsempfehlungen zur "Beratung und Aufsicht bei Angeboten der stationären Erziehungshilfe mit freiheitsentziehenden Maßnahmen" verabschiedet, in denen einheitliche Verfahrensweisen für die Umsetzung von Maßnahmen, die Freiheitsentziehung ermöglichen, beschrieben werden.
  2. Sie hat unter dem Titel "Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen - Verteilungsverfahren, Maßnahmen der Jugendhilfe und Clearingverfahren" die schon existierenden Empfehlungen aus dem Jahr 2014 an die aktuelle Gesetzeslage angepasst.
  3. Sie hat ein Positionspapier zur "Weiterentwicklung des Adoptionsrechts" vorgelegt, mit dem sie sich in die aktuelle Debatte um die rechtliche Neujustierung der Adoptionsverfahren einbringt.  

Schutz von Kindern und Jugendlichen in der stationären Erziehungshilfe

Die <link https: www.jugendhilfeportal.de material handlungsempfehlungen-zur-stationaeren-erziehungshilfe-mit-freiheitsentziehenden-massnahmen-fem external-link-new-window in den materialien des>Handlungsempfehlungen "Beratung und Aufsicht bei Angeboten der stationären Erziehungshilfe mit freiheitsentziehenden Maßnahmen (feM)" (pdf 383 KB) richten sich in erster Linie an die Betriebserlaubnis erteilenden Behörden, die auf der Basis der §§ 45 ff SGB VIII für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe zuständig sind. In den Empfehlungen geht es nicht um eine theoretische Auseinandersetzung mit dem Für und Wider freiheitsentziehender Maßnahmen, sondern vielmehr um deren praktische Umsetzung in den Einrichtungen, die dafür eine Erlaubnis haben bzw. haben wollen.

Hier hat die Prüfbehörde bei der Gewährleistung des Schutzes der Kinder und Jugendlichen eine besondere Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Es muss gewährleistet sein, dass die Voraussetzungen für den Betrieb so gestaltet sind, dass die Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte durch die Möglichkeit der Freiheitsentziehung auf das pädagogisch vertretbare Mindestmaß begrenzt bleiben. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass die Verfahren zur Beteiligung und Beschwerde sowie die Rechte der Kinder und Jugendlichen in besonderer Weise gesichert sind. Bisher gab es keine bundeseinheitliche Verständigung über die Ausgestaltung der Maßnahmen, in deren Rahmen Freiheitsentziehung möglich ist, und über die anzuwendenden Prüfkriterien. Mit diesen Empfehlungen liegen nun zum ersten Mal bundesweit einheitliche Standards für die Umsetzung und deren Prüfung vor, die den Betriebserlaubnis erteilenden Behörden eine Grundlage für die Arbeit in diesem schwierigen Feld bieten. Gleichzeitig erhalten auch Jugendämter und Träger wichtige Hinweise für die Voraussetzungen und Anforderungen, die in diesen Settings zu erfüllen sind und können diese ihren Planungen zugrunde legen.

Unterstützung im Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen 

Mit den <link https: www.jugendhilfeportal.de material handlungsempfehlungen-zum-umgang-mit-unbegleiteten-minderjaehrigen external-link-new-window in den materialien des>"Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen" (pdf 823 KB) bietet die BAG Landesjugendämter eine praxisorientierte Unterstützung für die weitere Umsetzung des so genannten "Verteilungsgesetzes". Das "Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher" trat am 1. November 2015 kurzfristig in Kraft und sah erstmals eine bundesweite Verteilung aller unbegleitet eingereisten Minderjährigen sowie viele weitere Verfahrensregelungen vor. Das Gesetz stellt die Fachpraxis noch heute nach 20 Monaten vor immer wieder neue Herausforderungen, auch wenn sich inzwischen ein strukturiertes Verfahren im Umgang mit den zugereisten jungen Menschen entwickelt hat.

Alle Neuregelungen finden in dieser umfassend überarbeiteten Empfehlung, die erstmals im Jahr 2014 erschienen ist, Berücksichtigung. Ein besonderes Anliegen ist es der BAG Landesjugendämter, mit diesen Empfehlungen auch einen Beitrag dazu leisten, dass trotz aller verwaltungs- und kostentechnischen Herausforderungen die besonders schutzbedürftigen jungen Menschen im Blick bleiben. Die Empfehlungen richten sich in erster Linie an Mitarbeitende in den Jugendämtern und bei freien Trägern. Sie sollen aber auch die strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen fördern und somit den Schutz der in Deutschland eingereisten unbegleiteten ausländischen Kinder und Jugendlichen weiter verbessern.  

Weiterentwicklung des Adoptionsrechts

Im <link https: www.jugendhilfeportal.de material positionspapier-der-bag-landesjugendaemter-weiterentwicklung-des-adoptionsrechts external-link-new-window in den materialien des>Positionspapier "Weiterentwicklung des Adoptionsrechts" (pdf 365 KB) gibt die BAG Landesjugendämter einen Überblick über die bestehenden Strukturen in der Adoptionsvermittlung und formuliert den aus ihrer Sicht bestehenden Veränderungsbedarf in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht. Hierbei diskutiert sie u.a. ein Verbot von Adoptionen, die nicht von einer Fachstelle begleitet werden, sowie die Frage, ob eine Zusammenführung der gesetzlichen Regelungen im Adoptionsbereich zielführend ist, um das Wohl der Kinder noch besser sicherstellen zu können und den Schutz vor Kinderhandel zu erhöhen. Dieses Papier versteht sich als Beitrag zur auf Bundesebene angesiedelten Diskussion um die Modernisierung der Adoptionsvermittlung und die Vereinheitlichung der Adoptionsgesetzgebung.

Weitere Themen 

Zentrales Thema der Tagung war neben der Diskussion der Empfehlungen der aktuelle Stand der bundesweiten Diskussion zum Thema (islamistischer) Radikalisierung. Alexey Manevich von der Beratungsstelle Radikalisierung, die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angesiedelt ist, informierte hierzu und machte dabei u.a. deutlich, dass Radikalisierungsprozesse in allen Extremismus-Bereichen ähnlich verlaufen. Auf besonderes Interesse stießen seine Informationen zu den in den Ländern existierenden Extremismusberatungsstellen, die als Netzwerk zusammen arbeiten und wichtige Ansprechpartner für die Landesjugendämter sein können.  

Die BAG Landesjugendämter plant für den Herbst 2017 erneut Aktionswochen für die Jugendämter mit dem Schwerpunkt "Nachwuchsgewinnung".  

Weitere Informationen und alle Veröffentlichungen der BAG Landesjugendämter stehen unter <link http: www.bagljae.de external-link-new-window und beschlüsse der>www.bagljae.de zur Verfügung.

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 26.06.2017

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