Pandemiefolgen

BAG EJSA zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“

Das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ möchte mit 2 Milliarden Euro Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit bieten, den Anschluss vor allem an die Schule wieder zu finden. Grundsätzlich begrüßt die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA), dass ein Maßnahmenpaket zum Ausgleich pandemiebedingter Probleme geschnürt wurde. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die starke Fokussierung auf Schule letztlich zielführend ist.

10.05.2021

„Wenn junge Menschen vorrangig als Schüler/-innen gesehen und damit auf das Lernen und formalen Bildungsprozesse reduziert werden, trifft das nur einen Teil ihrer Bedarfe.“ kritisiert die Vorstandssprecherin der BAG EJSA, Christiane Giersen.

14 Monate Pandemie haben Spuren hinterlassen, die nicht einfach ad acta gelegt werden können.
Es geht um die Zurückeroberung von Normalität, die Möglichkeit Freunde zu treffen, wieder selbstständig und aktiv zu werden. Nur so können junge Menschen die gesunde psychische Verfassung wiedererlangen, die Lernen erst ermöglicht.

Als Vertreterin der Jugendsozialarbeit führt Giersen weiter aus:
„Für junge Menschen, die z.B. in benachteiligten Stadtteilen leben oder in ihren Familien weniger unterstützt werden können als andere, ist die Pandemie deutlich herausfordernder. Um sie nicht noch mehr abzuhängen, benötigen wir deshalb auch intensive und qualifizierte Angebote der Jugendsozialarbeit in den Lebenswelten dieser jungen Menschen – d.h. am Lernort Schule ebenso wie auf der Straße, im Stadtteil oder auf der Wiese im Park.“

Wenn Schulsozialarbeit – deren konkrete Umsetzung in der Verantwortung der Länder liegt – ein großer Baustein des Aktionsprogrammes ist, dann ist es zwingend notwendig, dass der Bund die föderale Umsetzung an klare Vereinbarungen mit wirksamen Qualitätskriterien knüpft:

„Schulsozialarbeit ist ein professionelles Angebot der Kinder- und Jugendhilfe am Lernort Schule. Damit die Mittel des Aktionsprogramms nicht in der Fläche versanden, dürfen sie nicht unspezifisch verteilt werden, sondern müssen an klare jugendhilfespezifische Qualitätskriterien gebunden werden“, so Christiane Giersen weiter. „Die Zielgruppen der Jugendsozialarbeit müssen inhaltlich und konzeptionell verbindlich bei der Konkretisierung des Maßnahmepakets mitgedacht werden.“

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. vom 06.05.2021

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