Jugendpolitik
Auftaktveranstaltung zur digitalen Jugendbeteiligung in M-V
Mecklenburg-Vorpommern fördert die Mitwirkung junger Menschen mit einem Jugendbeteiligungsfonds in Höhe von 100.000 Euro jährlich und geht dabei neue digitale Wege. Am 15. November 2018 findet die Auftaktveranstaltung zum Jugendbeteiligungsfonds statt.
09.11.2018
Mit einem Jugendbeteiligungsfonds in Höhe von 100.000 Euro jährlich will Sozialministerin Stefanie Drese bessere Mitwirkungsmöglichkeiten für junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern schaffen. „Wir setzen hierbei vor allem auf attraktive digitale Angebote, um Jugendliche zu ermuntern, sich für ihre Belange zu engagieren und selbst aktiv zu werden“, betont Sozialministerin Stefanie Drese im Vorfeld der Auftaktveranstaltung des Jugendbeteiligungsfonds am 15. November in Güstrow.
Digitale Jugendbeteiligung in M-V
„Unsere demokratische Gesellschaft lebt davon, dass die Menschen sich einbringen und sie mitgestalten. Auch viele junge Menschen sind engagiert, haben Ideen und wollen sich einmischen. Um noch mehr junge Menschen zu erreichen, möchte mein Ministerium auch neue digitale Wege gehen, um dahin zu gehen, wo sich viele Jugendliche aufhalten“, so Drese.
Auftaktveranstaltung des Jugendbeteiligungsfonds
Mit der vom Sozialministerium in Kooperation mit dem Jugendmedienverband M-V organisierten Auftaktveranstaltung sollen die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Fachkräfte und weitere Akteure im Bereich der Jugendarbeit erhalten Informationen und Vertiefungen zur Umsetzung der Jugendbeteiligung mit digitalen Tools und erhalten so von Anfang an bei der Einführung von digitaler Jugendbeteiligung in Projekten, Kommunen und Institutionen wichtige Unterstützung.
Die Auftaktveranstaltung des Jugendbeteiligungsfonds findet statt am Donnerstag, den 15. November 2018, von 12.00 – 17.00 Uhr, in der Viehhalle Güstrow, Speicherstraße 11.
Einladung und Programm der Auftaktveranstaltung (PDF, 320 KB)
Quelle: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern vom 02.11.2018
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