Saarland

„Aufholen nach Corona“ bringt 840.000 Euro ins Saarland

Das Familien- und Jugendministerium des Saarlandes stellt insgesamt rund 840.000 Euro für Maßnahmen zur Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien zur Verfügung. Zusätzlich werden der Bereich Frühe Hilfen finanziell gefördert sowie verstärkt Freiwilligendienstleistende im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) eingesetzt.

05.07.2021

„Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien haben unter der Corona Pandemie in den letzten anderthalb Jahren auf viel Gewohntes verzichten müssen, deshalb gilt es, unser Augenmerk ganz besonders auf sie zu richten“, sagt Familienministerin Monika Bachmann. „Wir erweitern daher die Förderungen für die außerschulische Jugendbildung, die Jugendarbeit, die internationale Jugendarbeit, die Kinder- und Jugenderholung sowie die der Ferien- und Wochenendfreizeiten und Jugendbegegnungen mit drei Sonderprogrammen „Jugend schafft Räume“, „Jugend in Aktion“ und „Jugend wird gesehen.“

Insgesamt werden für diese Maßnahmen rund 840.000 Euro zur Verfügung gestellt. Zur Förderung von Kindern und Jugendlichen sollen darüber hinaus verstärkt Freiwilligendienstleistende im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) eingesetzt werden. Hierfür verfügt das Familienministerium über weitere 630.000 Euro.

Daneben wird auch der Bereich der Frühen Hilfen ausgebaut, um gezielt werdende Familien und solche mit Säuglingen und Kleinkindern in belasteten Lebenssituationen zu entlasten und zu unterstützen. Hierfür werden durch die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2022 zusätzlich 640.000 Euro aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen eingesetzt.

Schwerpunkte der Sonderförderung

  • „Jugend schafft Räume“

Gefördert mit jeweils bis zu 3.000 Euro werden landesweit Maßnahmen und Projekte mit dem Ziel, Jugendtreffs zu schaffen, zu erweitern oder zu renovieren.

  • „Jugend in Aktion“

Im Rahmen der Maßnahmenförderung durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie werden die Fördersätze für Bildungsmaßnahmen, für außerunterrichtliche Bildungsmaßnahmen sowie für Mitarbeiterschulungen befristet bis zum 31.12.2022 aufgestockt, so dass die Maßnahmenträger Planungssicherheit haben bzw. auf Teilnehmerbeiträge auch ganz oder teilweise verzichtet werden kann.

  • „Jugend wird gesehen“

Den gem. § 75 SGB VIII anerkannten Trägern der Jugendarbeit wird ein Festbetrag für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt.

  • „Angebote für Kinder und Jugendliche mit FSJ unterstützen“

Zur Förderung von Kindern und Jugendlichen sollen verstärkt Freiwilligendienstleistende im FSJ eingesetzt werden. Damit soll das Fachpersonal gezielt in den Bereichen, die von den coronabedingten Schließungen besonders betroffen waren, ergänzt und unterstützt werden. Dies betrifft insbesondere:

  • Die Schulsozialarbeit sowie weitere zusätzliche integrative und additive Fördermaßnahmen an Schulen.
  • Die Angebote zur Kindertagesbetreuung sowie weitere zusätzliche integrative und additive Fördermaßnahmen in Kindertageseinrichtungen.
  • Die Angebote der offenen Jugendarbeit.

In diesen Bereichen wird zwei Jahre lang der Einsatz von FSJ-Teilnehmer(inne)n mit Zuschüssen in Höhe von 3.000 Euro pro Jahr gefördert. Zusätzlich werden besondere finanzielle Anreize für die Besetzung von FSJ-Stellen mit benachteiligten jungen Menschen geschaffen. In diesen Fällen können die Zuschüsse auf bis zu 7.000 Euro pro Jahr erhöht werden. Auch die FSJ-Träger selbst können für die pädagogische Begleitung benachteiligter junger Menschen zusätzliche Förderleistungen erhalten.

So will das Familienministerium in den nächsten beiden Jahren bis zu 200 FSJ-Stellen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit gezielt finanziell unterstützen.

  • „Corona-Aufholprogramm Frühe Hilfen im Saarland“

Werdende Familien sowie Familien mit Säuglingen und Kleinkindern schauen auf eine lange Zeit mit teils einschneidenden Einschränkungen während der Corona-Pandemie zurück. Besonders betroffen waren und sind Familien, die sich bereits vor der Pandemie in belasteten Lebenssituationen befunden haben. Auch zuvor unbelastete Familien gerieten durch die Pandemie teilweise in Belastungssituationen. Sie alle benötigen zeitnah gezielte weitere Unterstützung.

Das Familienministerium wird hierzu in den bereits vorhandenen Strukturen der Frühen Hilfen gezielt und kurzfristig Angebote schaffen, die schnell bei den Familien ankommen und sie entlasten. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in enger Abstimmung mit den Kreiskoordinierungsstellen und weiteren Netzwerkpartnern der Frühen Hilfen. Unter anderem sollen damit die Lotsendienste Frühe Hilfen an den Geburtskliniken verstärkt werden.

Die Ministerin appelliert an alle Verbände, Vereine und Träger sowie deren ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter, die Förderprogramme in Anspruch zu nehmen.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 28.06.2021

Weitere Informationen:

Weiterführende Informationen erteilen das Landesjugendamt im Ministerium unter der E-Mail: landesjugendamt@soziales.saarland.de, sowie des Referat C 4 – „Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen“ für die Bereiche des FSJ und der Frühen Hilfen unter der E-Mail: Ref_C4@soziales.saarland.de und fruehehilfen@soziales.saarland.de

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland vom 28.06.2021

Redaktion: Alena Franken

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