Jugendpolitik
Aktionsbündnis Kinderrechte: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz!
Die Kinderrechte müssen endlich explizit im Grundgesetz verankert werden. Dies fordern das Deutsche Kinderhilfswerk, der Deutsche Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und die Deutsche Liga für das Kind in einer gemeinsamen Erklärung anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte (05.12.2014) zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.
05.12.2014
Bereits 2012 hatte das Aktionsbündnis einen Formulierungsvorschlag für einen neuen Artikel 2a Grundgesetz vorgelegt, in dem die Rechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln festgeschrieben werden sollen.
Das Aktionsbündnis Kinderrechte weist darauf hin, dass es in Deutschland inzwischen eine breite Unterstützung für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz gibt. Das zeigen unter anderem Parteiprogramme und zahlreiche fraktionsübergreifende Stimmen im Bundestag.
"Die Zeit ist reif für eine Initiative aus der Mitte des Parlaments für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz", sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Die Aufnahme ins Grundgesetz würde den Weg weisen für mehr Kindergerechtigkeit in Deutschland“, erklärt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Alle Gesetze und Gerichtsentscheidungen müssen den Vorrang des Kindeswohls berücksichtigen.“
Kinderrechte im Grundgesetz würden zudem die Elternverantwortung stärken. Eltern hätten bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder zur Geltung zu bringen und der Staat wäre mehr als bisher verpflichtet, die Eltern bei ihren Aufgaben zu unterstützen. Die Verankerung im Grundgesetz würde auch insgesamt das Bewusstsein für die Rechte der Kinder zu stärken und wäre ein klares Signal an Staat und Gesellschaft, ihr Wohlergehen als bereichsübergreifende Kernaufgabe anzusehen.
"Das Grundgesetz ist das Leitbild unserer Nation und hat damit eine bewusstseinsverändernde Kraft, die in der Folge Einfluss auf das Verhalten hat", sagt Paula Honkanen-Schoberth, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes.
Anfang 2014 hatten auch die Vereinten Nationen zum wiederholten Mal an die Bundesregierung appelliert, den Kinderrechten mehr politisches Gewicht zu verleihen. Bund und Länder sollen ihre Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention konsequenter verfolgen und insbesondere benachteiligte Kinder stärker fördern.
"In Deutschland gibt es noch viel zu tun. Das hat die lange Liste der Hausaufgaben vom UN-Ausschuss für Kinderrechte Anfang des Jahres gezeigt. Eine der Aufgaben ist die Aufnahme der Kinderrechte in die deutsche Verfassung", betont Jörg Maywald, Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind.
Hiermit käme Deutschland als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention 25 Jahre nach dessen Verabschiedung seiner Staatenverpflichtung nach und würde überdies Vorgaben der EU-Grundrechtecharta in nationales Recht umsetzen.
Das Europäische Parlament hat am 27. November 2014 anlässlich des 25. Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention eine Entschließung zu Kinderrechten gefasst. Darin fordert es alle Mitgliedstaaten dazu auf, den Kreislauf der Benachteiligung zu durchbrechen, die UN-Kinderrechtskonvention in nationales Recht zu gießen und sicherzustellen, dass der Vorrang des Kindeswohls tatsächlich umgesetzt wird.
Den konkreten Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnis Kinderrechte für einen neuen Artikel 2a Grundgesetz, ein ausführliches Hintergrundpapier sowie weitere Informationen unter www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de
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