Jugendpolitik
AKSB gratuliert BMFSFJ zu 60 Jahre Kinder- und Jugendplan des Bundes
Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist 60 Jahre alt. In einem Schreiben an die zuständige Bundesm-nisterin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Dr. Kristina Schröder, hat die Arbeitsgemeinschaft katholisch-sozialer Bildungswerke in der Bundesrepublik Deutschland (AKSB) mit Sitz in Bonn zum Jubiläum gratuliert. In diesem Schreiben hat Geschäftsführer Lothar Harles stellvertretend für die AKSB die Bedeutung des KJP für die Arbeit der freien Träger mit Kindern und Jugendlichen herausgestellt.
19.01.2011
Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist 60 Jahre alt. In einem Schreiben an die zuständige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Dr. Kristina Schröder, hat die Arbeitsgemeinschaft katholisch-sozialer Bildungswerke in der Bundesrepublik Deutschland (AKSB) mit Sitz in Bonn zum Jubiläum gratuliert. In diesem Schreiben hat Geschäftsführer Lothar Harles stellvertretend für die AKSB die Bedeutung des KJP für die Arbeit der freien Träger mit Kindern und Jugendlichen herausgestellt:
Vor 60 Jahren verkündete der damalige Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer den Bundesjugendplan (BJP) im Bundestag in Bonn. Seitdem habe sich das inzwischen zum Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) umbenannte Förderinstrument eine erfolgreiche Entwicklung genommen und segensreich für Kinder und Jugendliche gewirkt. „Junge Bürger im freien Staat" und „Junges Europa" seien die Leitthemen des ersten Bundesjugendplans im Jahr 1950 gewesen.
Schon damals sei erkannt worden, dass es nicht genügt, Jugendhilfe auf Behebung oder Linderung individueller Problemlagen zu beschränken und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen. „Die demokratischen Kräfte im ersten Deutschen Bundestag waren der Meinung, dass das Geschenk der Freiheit in der jungen Generation Wurzeln schlagen muss, um aktiv ausgestaltet werden zu können. Sie verankerten die politische Bildung, die immer noch als erster Förderbereich im KJP genannt wird, als tragendes Element für den gesamten KJP", schreibt Lothar Harles. Im Jahr 1989 habe der KJP die Deutsche Einheit und das damit verbundene Geschenk der Freiheit als Herausforderung angenommen. Heutige Leitthemen seien: „politische Partizipation in der Demokratie", „europäisches Bewusstsein durch eine europäische Jugendstrategie" und „weltweite Verantwortung in einer globalen Gesellschaft".
Die AKSB habe sich in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder an der Weiterentwicklung der Bundesförderung der Jugendhilfe aktiv beteiligt. Daher verbindet Lothar Harles mit dem Glückwunsch auch drei Wünsche der Arbeitsgemeinschaft für die Zukunft:
1. Kontinuität und Flexibilität: Der KJP müsse vom Bundesministerium nach den aktuellen fachlichen Erfordernissen der Kinder- und Jugendhilfe mit Blick auf die Herausforderungen der Gesellschaft weiter entwickelt werden.
2. Finanzausstattung: Ohne ausreichende Finanzierung seien viele Ideen nicht durchführbar und Initiativen nicht zu organisieren. Der KJP müsse als Bundesaufgabe finanziell weiterentwickelt und immer wieder entstehende Sonderprogramme integriert werden.
3. Verwaltungsvereinfachung: Regeln für die Bewirtschaftung der Mittel seien notwendig. Bei der Fortschreibung der Regeln sollte aus Sicht der AKSB der Bericht des Bundesamts für Statistik „Bürokratischer Aufwand im Zuwendungsrecht" (August 2010) einbezogen werden, der eine Fülle von Vorschlägen zur Verwaltungsvereinfachung enthalte.
Quelle: AKSB
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