Jugendpolitik

Absenkung des Wahlalters – eine jugend- und gesellschaftspolitische Debatte nimmt neuen Schwung

Die Wahlalterabsenkung jährt sich in diesem Sommer zum 50sten Mal. Befeuert durch die Maxime des damaligen Kanzlers Willy Brandt „Mehr Demokratie wagen“, trat die entsprechende Grundgesetzänderung am 31. Juli 1970 in Kraft. Seit längerem werden Forderungen nach einer weiteren Absenkung laut – auf 16, 14 oder 12 Jahre. Einige Stimmen fordern sogar ein Wahlrecht ab Geburt. Das Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe nimmt das Jubliäum zum Anlass und stellt zentrale Argumente der aktuellen Debatte vor.

24.08.2020

Bis 1970 lag das aktive Mindestwahlalter bei 21 Jahren. Das passive Wahlalter, also das Alter, ab dem man auch selbst zum Abgeordneten gewählt werden kann, lag bei 25 Jahren und wurde zeitgleich auf 21 abgesenkt. Seit Jahren steht die Wahlaltersabsenkung in der gesellschaftlichen und politischen Diskussion und wird mit unterschiedlichsten Lösungsvorschlägen bedacht. Alle Vorschläge stimmen in der Annahme überein, dass der Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom Wahlrecht die unzureichende Berücksichtigung ihrer Interessen und Ideen in der Politik zur Folge hat.
Die Herabsenkung des Wahlalters von 21 auf 18 Jahren fand 1970 eine relativ breite Zustimmung in der Gesellschaft. Nachdem 1968 noch 52 Prozent der Bevölkerung dagegen waren, lehnten 1970 nur noch 28 Prozent die Herabsenkung ab. Eine Forsa-Befragung zur weiteren Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre aus dem Jahre 2015 ergab allerdings ein anderes Bild: Während 52 Prozent der 16- und 17-Jährigen diese befürworteten, würden 87 Prozent der über 60-Jährigen es lieber beim derzeitigen Wahlalter belassen.  

Und doch trauen einige Bundesländer 16-Jährigen das Wahlrecht zu und auch international gehen bereits verschiedene Staaten diesen Weg. Elf der 16 Bundesländer lassen bei Kommunalwahlen 16-Jährige an die Urne, Schleswig-Holstein und Brandenburg auch bei Landtagswahlen. Der Nachbar Österreich hat im Jahr 2007 das Wahlalter bei Wahlen zum Nationalrat auf 16 gesenkt. Auch in Bosnien, Malta und Schottland dürfen Jugendliche wählen. Wahlrecht mit 16 gilt außdem für Argentinien, Bosnien, Brasilien, Ecuador, Nicaragua, Kuba und auf den britischen Inseln Guernsey, Jersey und der Isle of Man. In der Entschließung des EU-Rates zur Förderung politischer Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben in Europa (2015) werden die Mitgliedsstaaten ersucht „(…) 24. zu prüfen, ob das Wahlalter bei Kommunal- und Regionalwahlen auf 16 Jahre herabgesetzt werden sollte (…)“.

Gute Gründe für eine Absenkung des Wahlalters

Aufgrund des demografischen Wandels wird der Anteil der jüngeren Menschen an der Gesellschaft immer geringer und der Anteil der Senioren steigt. Alte Menschen treffen also mit ihrer politischen Stimmabgabe Entscheidungen, die für junge Menschen eine Relevanz haben, auf die sie selbst keinen Einfluss nehmen können, die für sie aber möglicherweise wesentlich länger gilt. Bei der Bundestagswahl 2017 stellten die über 60-Jährigen erstmals die größte Wählergruppe dar. Wahlrecht ab 16 würde damit die Generationengerechtigkeit stärken. Eine Untersuchung der Betrelsmann-Stiftung zeigte bereits im Jahr 2015, dass die Wahlbereitschaft der Unter-18-Jährigen höher ist als der Über-18-Jährigen. Auch im Zuge der Erreichung einer höheren Wahlbeteiligung wäre die Einbeziehung dieser Zielgruppe damit ein wichtiges Argument.

Das Bundesverfassungsgericht hat grundsätzlich bestätigt, dass der Deutsche Bundestag eine Altersbeschränkung für die Teilnahme an Wahlen beschließen kann. Die Grundsätze der allgemeinen und gleichen Wahl (Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz) sprechen für ein Wahlrecht ohne Altersgrenze. Eine Änderung des Wahlalters ist – wie bereits 1970 geschehen - über eine Grundgesetzänderung möglich, wofür eine Zweidrittel Mehrheit im Deutschen Bundestag und im Bundesrat notwendig ist. Aber die Meinungen zu einer erneuten Absenkung des Wahlalters gehen auseinander. Es gibt Forderungen nach Familienwahlrecht, Stellvertreterwahlrecht, Wahlrecht ab 16, ab 14 oder von Geburt an und es gibt auch deutliche Stimmen, die eine Absenkung ablehnen.

Stimmen für und wider ein Wahlrecht ab 16  

Anlässlich des Jubiläums der Wahlalterabsenkung vor 50 Jahren sagte Bundesjugendministerin Franziska Giffey gegenüber der Deutschen Presseagentur im Juli 2020: „Junge Menschen wollen mitreden, beteiligt sein und selbst gestalten. Das ist gut und belebt die Debatten in unserem Land. Sie wissen, was für ihre Zukunft wichtig ist und viele wollen auch selbst einen Beitrag leisten.“ Und sie betont den Stellenwert für die politische Beteiligung von Jugendlichen. „Ich bin überzeugt davon, dass junge Leute mit 16 sehr wohl in der Lage sind, eine verantwortliche Wahlentscheidung zu treffen. Wir sollten Ihnen diese Möglichkeit geben."

Unterstützung erfährt sie von den Parteivorsitzenden von SPD und Grünen. „Wir leben in einer Zeit, in der die Mündigkeit der jungen Generation schon viel früher einsetzt. Es wäre schön, wenn der Gesetzgeber das sehen könnte und nachziehen würde,“ betont Robert Habeck. Der Grünen-Vorsitzende hatte bereits im Mai 2020 gegenüber der Osnabrücker Zeitung gesagt, die Jugend habe spätestens in der Corona-Krise gezeigt, welche Verantwortung sie zu übernehmen bereit sei. „Diese politische Reife müssen wir anerkennen.“ Daher sollten sich auch Jugendliche ab 16 Jahren bei der kommenden Bundestagwahl im Herbst 2021 beteiligen. „Dann können sie mitbestimmen, wenn es um die Gestaltung der Nach-Corona-Zeit und damit um ihre Zukunft geht“, sagte Habeck.

Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken fordert, es sei Zeit, die jungen Wähler auch auf Bundesebene in die demokratische Willensbildung miteinzubeziehen. Andernfalls drohe das Risiko, wichtige Teile der Gesellschaft von politischen Entscheidungsprozessen auszuschließen.

Kritischer sieht das hingegen CSU-Generalsekretär Markus Blume. Er ist der Meinung, dass sich die Koppelung von Wahlrecht und Volljährigkeit bewährt habe. Politische Teilhabe sei nicht zwingend an ein Wahlrecht geknüpft. Das habe die Klimabewegung der jungen Generation „Fridays for Future“ gezeigt.  

Wahlrecht mit zwölf Jahren oder ab Geburt?

Neben mehreren aktiven und ehemaligen Bundes- und Landtagsabgeordneten hat auch die frühere Bundesjugendministerin Renate Schmidt einen fraktionsübergreifenden Antrag „Wahlrecht ab Geburt“ vorangetrieben. Als Schirmherrin der Kampagne „Wahlrecht ab Geburt – Nur wer wählt, zählt!“ steht sie seit Jahren für das Thema ein.

Professor Dr. Klaus Hurrelmann, Herausgeber zahlreicher Jugendstudien und Dozent an der Hertie School of Governance, spricht sich in einem Interview mit dem Deutschen Bundesjugendring (DBJR) für eine Absenkung des aktiven Wahlalters auf 12 Jahre aus. Eine solche Absenkung würde das politische Interesse sowohl der Neuwählerinnen und Neuwähler als auch der Parteien deutlich beeinflussen. Die U18-Wahlen hätten einen deutlichen Aktivierungseffekt gezeigt. Gleichzeitig müssten sich die Parteien, wenn sie wissen, dass die unter 18-Jährigen wahlberechtigt sind, stärker ihrer Themen und Bedürfnisse annehmen. Das Interview zur Absenkung des Wahlalters auf 12 Jahre findet sich beim DBJR.

Bereits in der Shell-Jugendstudie 2006 wies Hurrelmann auf eine ausgeprägte politische Kompetenz junger Menschen hin: „Die Jugendlichen gehen mit sehr anspruchsvollen Maßstäben und Qualifikationsvorstellungen an den Wahlakt heran. Sie sind der Auffassung, es gehöre eine umfassende politische Information und eine genaue Kenntnis von Parteiprogrammen und politischen Zusammenhängen als Voraussetzung dazu. Hier sind die Jugendlichen erheblich anspruchsvoller als die ältere Bevölkerung, die teilweise ohne jede sorgfältige politische Vorabinformation an den Wahlvorgang herangeht.“

Es ist Zeit für eine Absenkung des Wahlalters

Der DBJR ist schon lange ein Verfechter einer Absenkung des Wahlalters und fordert in seiner Vollversammlung im Oktober 2016 eine Wahlberechtigung ab 14. Letztes Jahr – zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai 2019 – wiederholt er seine Forderung mit Nachdruck. „Macht der Jugend zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes und zum 100. der Demokratie in Deutschland ein Geschenk und gebt jungen Menschen endlich das allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlrecht“, fordert das damalige Vorstandsmitglied Hetav Tek. Als Gegenargument einer Absenkung des Wahlalters werde immer die vermeintliche fehlende Reife genannt. Für 14 Jahre spreche jedoch, dass auch andere gesetzlich festgelegte Rechte und Pflichten mit 14 beginnen. Mit 14 Jahren dürften Kinder Mitglied einer Partei werden, ihre Religion wählen und seien eingeschränkt strafmündig. Auch das Gegenargument, dass Kinder und Jugendliche stärker durch ihre Eltern beeinflussbar seien, zähle nicht. Ein Einfluss durch Andere gelte grundsätzlich auch bei Erwachsenen. Sie ließen sich ebenfalls von Freund/-innen, Arbeitskolleg/-innen und Medien beeinflussen. Tek wies auch darauf hin, dass wer an seiner ersten Wahl teilnehme, mit großer Wahrscheinlichkeit auch künftig zur Wahl gehen werde. Wahlteilnahme werde damit zu einer Selbstverständlichkeit.

Auch der Bayrische Jugendring nutzt das 50-jährige Jubiläum zur Auffrischung seiner Forderung nach einem Wahlrecht ab 14, die er bereits seit 2005 vertritt. „Gerade in der Zeit der Corona-Pandemie hat sich gezeigt: Junge Menschen wollen wahrgenommen werden, sie streben nach Teilhabe- und Gestaltungsmöglichkeiten“, sagt BJR-Präsident Matthias Fack.

Das Deutsche Kinderhilfswerk macht sich ebenfalls stark für die Absenkung des Wahlalters. Die frühe Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den sie betreffenden Angelegenheiten – so wie es die UN-Kinderrechtskonvention vorsehe – zeige ihnen, wie Teilhabe und Engagement funktionieren und wie man eigene Bedürfnisse äußert. Mitbestimmung sei demokratische Bildung, erzeuge Selbstbewusstsein und schafft Stärke.

Die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (NC) hält grundsätzlich sogar das Wahlrecht ab Geburt auf der Grundlage von Geburt an verbürgter Grundrechte von Kindern und Jugendlichen für völkerrechtlich geboten und ergänzt, dass junge Menschen erst dann ihr aktives Wahlrecht ausüben werden, wenn sie – nach Selbsteinschätzung – hierzu fähig sind. Das Diskussionspapier (PDF, 93 KB) steht als Download zur Verfügung.

Unabhängig davon, ob das Wahlalter auf 16, 14, 12 oder 0 abgesenkt wird, sind sich die Protagonisten für ein  Wahlalterabsenkung darüber einig, dass eine solche Änderung der Gesetzgebung mit einer Stärkung der politischen Bildung einher gehen müsste. Dies wäre ein Auftrag für Schule und außerschulische Bildung. Ziel muss es sein, junge Menschen schon im Kindesalter zu eigenständigem kritischem Denken zu befähigen und politisches Bewusstsein zu fördern. Es soll deutlich werden, dass Gesellschaft als ein Produkt politischer Entscheidungen mitgestaltet werden kann und dass jede und jeder in einer Demokratie eine Chance aber auch eine Verantwortung für diese Mitgestaltung hat.

Weitere Informationen: Hintergründe, Argumente und Analysen

Anlässlich des Jubiläums veröffentlichte die Otto-Brenner-Stiftung die empirische Analyse „Wählen mit 16?“ Am Beispiel der Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen am 1. September 2019 untersuchten Wahlforscher das strittige Thema: zwei Wahlen, am selben Tag in zwei benachbarten Bundesländern – einmal mit einer Wahlaltersgrenze von 16 und einmal mit einer Grenze von 18 Jahren.

Im Interview mit dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe betont der zuständige Referatsleiter im Bundesjugendministerium, Rainer Wiebusch den Zusammenhang des Wahlalters mit Fragen der Generationengerechtigkeit und Demokratiestärkung und fordert eine breite gesellschaftliche Debatte.

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) informiert über die historischen Hintergründe der Reform vor 50 Jahren und stellt umfangreiche Informationen zu den Themen Wahlen und Demokratie zur Verfügung.

Weitere Stellungnahmen und Positionierungen

Autorin: Anneli Starzinger

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