Jugendpolitik

20 Jahre Sächsisches Landesjugendamt

Sozialministerin Christine Clauß hat am 1. Februar 2011 dem Landesjugendamt zu seinem 20-jährigen Bestehen gratuliert. Dabei würdigt sie die Leistungen beim Aufbau der Kinder- und Jugendhilfelandschaft in Sachsen. Christine Clauß erinnerte an die schwierige Ausgangssituation nach der Wiedervereinigung, als mit minimaler personeller Ausstattung und ohne die heute üblichen technischen und verwaltungsbezogenen Voraussetzungen „fundamentale Aufgaben“ von dem Amt bewältigt wurden.

01.02.2011

„Die Bandbreite Ihrer Arbeit ist groß: Herausgabe von Fachempfehlungen und andere Veröffentlichungen, Beratungen für Träger der örtlichen und überörtlichen freien und öffentlichen Jugendhilfe sowie für Träger von Modellprojekten, eine Vielzahl von Fortbildungen, die verantwortungsvoll bearbeiteten und begleiteten Betriebserlaubnisverfahren, die Zahl der Adoptionsvermittlungen, die regelmäßige Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Landesjugendhilfeausschusses und die Mitwirkung an ganz unterschiedlichen Aufgabenstellungen und in Gremien. Durch das Engagement der Fachkräfte des Landesjugendamtes ist es gelungen, gesetzliche Grundlagen, Strukturen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfelandschaft überhaupt aufzubauen, in Sachsen weiter zu entwickeln und den Erfordernissen der Zeit anzupassen“, betonte Christine Clauß.

Das Landesjugendamt war bis zum 1. August 2008 eine nachgeordnete Einrichtung des sächsischen Sozialministeriums im damaligen Landesamt für Familie und Soziales. Seit der im Rahmen der sächsischen Verwaltungsreform beschlossenen Auflösung des Landesamtes ist das Landesjugendamt direkt in das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz integriert.

Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

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Landesjugendamt
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