Familienpolitik

Verbände fordern die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts

Ein aktueller Entwurf des Arbeitsministeriums zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts erfährt Kritik von Seiten der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände: Bürokratie und Belastungen für Arbeitgeber werden bemängelt. Nach Auffassung der Unterzeichner/-innen eines Aufrufs ist der Entwurf ein wichtiger Schritt hin zu mehr Arbeitszeitbestimmung für Beschäftigte in Deutschland.

28.02.2017

Das Bedürfnis nach mehr Gestaltungsspielraum im Hinblick auf die Arbeitszeit ist kein Randphänomen: Viele Vollzeitbeschäftigte – Frauen und Männer – wünschen sich eine Verkürzung ihrer Arbeitszeit: nach Angaben der BAuA würden 55 Prozent gerne ihre Arbeitszeit reduzieren. Für viele Beschäftigte ist zudem die Lage der Arbeitszeit das Haupthindernis auf dem Weg zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Ein Drittel der Teilzeitbeschäftigten (35 Prozent) würde gerne länger arbeiten.

Teilzeit ist in Deutschland meist Frauensache: Über 80 Prozent der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen und fast jede zweite Frau arbeitet in Teilzeit. Als Grund dafür geben die meisten Frauen familiäre Verpflichtungen wie die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen an. Für die wenigen teilzeitbeschäftigten Männer ist eine parallel laufende Ausbildung oder eine berufliche Fortbildung Hauptgrund, die Arbeitszeit zu reduzieren.

Aber nicht alle, die in Teilzeit arbeiten, tun dies freiwillig. 1,1 Millionen teilzeitbeschäftigte Frauen und 419.000 teilzeitbeschäftigte Männer im Alter zwischen 20 und 64 Jahren würden ihre Arbeitszeit verlängern. Sie finden aber keine entsprechende Stelle. Dabei sind vor allem kurze Arbeitszeiten mit gravierenden Nachteilen verbunden: beim Einkommen, bei der Karriere und bei der sozialen Sicherung. Gerade für viele Frauen ist Altersarmut damit vorprogrammiert.

Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände äußerten sich nun positiv zum Entwurf des Arbeitsministeriums: Er sei ein erster Schritt in die richtige Richtung. Mit einem Rechtsanspruch auf befristete Teilzeitarbeit steige zukünftig die Souveränität, und die Teilzeitfalle schnappt nicht dauerhaft zu. Denn nach einer Teilzeitphase ist die Rückkehr auf die bisherige Arbeitszeit gesichert – ein wichtiger Anreiz, auch für Männer, ihre Arbeitszeit für familiäre Aufgaben zeitweise zu reduzieren. Teilzeitbeschäftigte, die aufstocken wollen, würden von einer Beweislastumkehr profitieren: Der Arbeitgeber muss darlegen, was gegen die Aufstockung spricht. Schließlich kommt die Pflicht zur Erörterung von Dauer und Lage der Arbeitszeit denjenigen zugute, die in kleinen Betrieben arbeiten oder lediglich die Lage ihrer Arbeitszeit ändern wollen. All das seien gute Ansätze für mehr Flexibilität im Sinne der Beschäftigten. Sie müssen aber für Beschäftige in Betrieben all er Größen zur Anwendung kommen.

Quelle: Gemeinsamer Aufruf des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), des Deutschen Frauenrats (DF), des Sozialverband Deutschland (SoVD), der Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Diakonie Deutschland, des Bundesforum Männer, der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), des Verbands berufstätiger Mütter (VBM), des Zukunftsforum Familie (ZFF) und der Deutschen Gesellschaft für Zeitpolitik (DGfZP) vom 10.2.2017

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